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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Resturlaub bei Arbeitgeberwechsel



Sasquatch
16.07.2015, 08:44
Oh man, der Chef sagt was anders als die Personalabteilung sagt was anderes als der Bereichsleiter...

OK, folgende Konstellation:

AG1: 30 Tage vertraglicher Urlaub, bis Wechsel genommen 16, Dienstmonate in 2015 Januar bis einschließlich August
AG2: 30 Tage vertraglichger Urlaub, Dienstmonate 2015 September bis Dezember

Kann mir jemand sagen wie es sich verhält mit ausbezahlen und beim neuen AG zustehenden Tagen?

Trent_R
16.07.2015, 08:59
Üblicherweise werden die Urlaubstage per Monat gerechnet. 30 Tage / 12 Monate = 2,5Tage/Monat.

Bei AG1 hättest Du also bis einschließlich August 20 Tage erwirtschaftet, von denen Du 16 genommen hast, also sollten 4 ausbezahlt werden, sofern Du sie nicht noch nimmst.
Bei AG2 bekämst Du dann bis Jahresende noch 10 Tage.

EDIT: Achtung, möglicherweise kann so etwas auch per Betriebsvereinbarung anders gehandhabt werden. Hast Du keinen Betriebsrat, den Du fragen kannst?

Sasquatch
16.07.2015, 09:01
Hätte ich z.B. nur 9 genommen, wäre dann allerdings das gesetzliche Jahresminimum unterschritten gewesen. Ausserdem kann man ja vor Kündigung auch alle 6 Wochen im Vorgriff nehmen. Was passiert denn dann?

Trent_R
16.07.2015, 09:05
Bei Minusstand (also bis zum Kündigungszeitpunkt weniger Tage erwirtschaftet als schon genommen), zieht der Arbeitgeber die nicht erwirtschafteten Tage vom Gehalt ab. Je nach Verhältnis zum AG lässt dieser die auch manchmal unter den Tisch fallen.
Den Satz mit dem Jahresminimum verstehe ich jetzt nicht ganz.

Noch'n EDIT: Laut der u.g. Website: "Dabei haben Arbeitgeber kein Recht, bereits zu viel genommene Urlaubstage durch Bezahlen zurückzufordern."

Trent_R
16.07.2015, 09:10
Wow, es gibt sogar eigens für dieses Thema eine Website mit der entsprechenden URL: http://www.urlaubsanspruchbeikündigung.de/

Wieviel man davon halten kann, weiss ich nicht. Immerhin verweisen sie auf das BundesUrlaubsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

Sasquatch
16.07.2015, 09:15
Den Satz mit dem Jahresminimum verstehe ich jetzt nicht ganz.
Laut Bundesurlaubsgesetz sind mindestens 20 / 24 Tage pro Jahr zu gewähren.


Hast Du keinen Betriebsrat, den Du fragen kannst?
Eh sorry, ich stehe auf der anderen Seite, mit dem Betriebsrat führe ich in der Regel nur Gespräche unter Zwang :D

Trent_R
16.07.2015, 09:20
20 /24 Tage (oder mehr, je nach Betriebsvereinbarung) sind vom AG zu gewähren. Der AN muss sie aber nicht zwingend nehmen.

Sasquatch
16.07.2015, 09:25
Wenn es einfach gar keinen Urlaub gäbe, wäre das alles kein Problem nicht :D


Wie dargelegt, schreibt § 7 BUrlG (http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html) vor, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss.
Im Folgenden geht es dann nur noch um Übertragbarkeit.

bmz1000
16.07.2015, 10:04
Soweit ich mich an meinen letzten Wechsel erinnere, sollte dir die Personalabteilung ein Dokument über deine dir zustehenden und genommenen Urlaubstage erstellen können. Wollen neue Arbeitgeber normalerweise auch vorgelegt bekommen. Daraus müsste auch hervorgehen was du dir evtl. an Urlaubstagen hast ausbezahlen lassen. Zum Glück hat AG2 bei dir ja den selben Jahresurlaub wie AG1. Wende dich bitte nochmal an deine Personalabteilung, die müssen dir das mit der Übertragbarkeit erklären können. Ich würde mich an deren Aussage halten, da das die Fachabteilung ist.

goemichel
16.07.2015, 13:00
Wenn es einfach gar keinen Urlaub gäbe, wäre das alles kein Problem nicht :D
Wie viel Probezeit hast du? 6 Monate? In denen du gar keinen Urlaub nehmen kannst/darfst? Dann hast auch so gar kein Problem. :D
Zumindest für dieses Jahr.

SCNR

Sasquatch
16.07.2015, 14:48
Ja so isses, mein Freund. Dafür geht's dann im März / April hoffentlich mal wieder ab nach Japanesien. Da war ich nu 2 Jahre nimmer.