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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Flugausfall - Fluggastrechte



microdizko
06.01.2014, 07:32
Servus und frohes neues Jahr!

Ich hab mal eine Frage wegen der im Betreff genannten Thematik, die ich mir nicht beantworten kann:

Folgendes fiktives Setting:

Fluggast bucht folgenden Flug:

Ort A (außerhalb EU) nach Ort C (in Deutschland) mit obligatorischem Zwischenstopp in Ort B (EU-Land).

Alles im gleichen Reisebüro in einem einzigen Vorgang gebucht und alle Flüge abzuwickeln durch die gleiche Airline. (Anreise nach Ort A wurde ebenfalls im gleichen Zuge gebucht)

Also: A (Nicht-EU) --- B (EU) --- C (Deutschland) mit folgenden Entfernungen:

A nach B: 5000 km
B nach C: 750 km

Beim Zwischenstopp in Ort B (EU-Land) kommt es aufgrund von Flugausfall (Wartungsarbeiten) und anschließendem Ersatzflug (durch andere Airline) zu rund 8 Std. Verspätung.

Ein Anspruch auf Entschädigung i.S.d. sog. Fluggastverordnung wäre also vermutlich gegeben.

Da diese Entschädigung nach Entfernung "des Fluges" gestaffelt ist, wäre aber interessant zu wissen, welche Strecke für "den Flug" genau ausschlaggebend ist:

a) Die gesamte Strecke A nach C (eigentlich sind es ja 2 Flüge) oder
b) die Strecke B nach C (zur Erinnerung: In B ist es zu den Wartungsarbeiten gekommen, die zum Flugausfall geführt haben).

Logischerweise wäre A-C für den Fluggast günstiger, da die Höhe der Entschädigung höher wäre.

Da ich dazu nichts gefunden habe, wäre es top, wenn jemand mit mehr Ahnung dazu was sagen könnte. ;D

Ich danke schon mal recht herzlich und wünsch nochmal einen super Start ins neue Jahr!

Quentin
06.01.2014, 09:06
Na das wird Dir bestenfalls ein Anwalt beantworten können.

Das bisschen, was ich recherchieren konnte, sagt zumindest vorteilhaft für Dich aus, dass es ausschließlich auf die zeitliche Verzögerung der Ankunft an Punkt C ankommt und unerheblich ist, wo es letztlich auf den Teilstrecken geklemmt hat. Ich würde aus dieser Tatsache heraus auch vermuten, dass dann die gesamte Strecke rangezogen wird, sofern sie tatsächlich in einem Guss und nicht aus einzelnen Teilstrecken gebucht wurde (also nicht 2 Einzelflüge A-B, B-C... sondern ein "A-C via B").

Gemäß Spiegel http://www.spiegel.de/reise/aktuell/eu-entscheidung-passagiere-haben-anrecht-auf-entschaedigung-fuer-verspaetete-fluege-a-662187.html ist die Regelung aber auch eine reine EU-Regelung, da sie einer Entscheidung des EuGH folgt. Ergo musst Du entweder aus der EU fliegen (hier nicht der Fall), oder es sich um eine europäische Fluggesellschaft handeln.

Das sind nur Spekulationen meinerseits. Letztlich wirst Du so oder so nur den Antrag stellen können und dann überlegen, ob Du im Zweifel wegen "fehlenden" 350 Euro einen Anwalt konsultierst...
Interessanterweise sind die Pauschalen so hoch, dass man in Schnäppchenzeiten durchaus noch Geld rausbekäme :D

EDIT:
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/keine-entschaedigung-fuer-flugverspaetungen-ausserhalb-der-eu_210_147424.html
Hier auch noch ein Fall, der anders argumentiert und jeden Teilflug separat betrachtet... Du siehst, es ist alles andere als eindeutig. Aber eine Sache zeichnet sich ab: wer klagt, sollte einen langen Atem haben - das endete fast nie erstinstanzlich :)

Gruß,
Quentin

microdizko
07.01.2014, 20:29
Servus,

danke für die Antwort!

Das was du am Anfang schreibst, klingt mE plausibel. Trotzdem konnte ich bis jetzt noch keine definitive Antwort dazu finden.

Klar scheint zu sein, dass die Gerichte ziemlich fluggastfreundlich entscheiden, die Airlines sich dagegen mehr wie Versicherungen geben und zunächst mal alles ablehnen.

[Ich hab z.B. von einem Fall gelesen, wo ein Ehepaar vor Gericht ziehen musste, obwohl schon 10 Gerichtsurteile zum gleichen Sachverhalt, wegen des gleichen Fluges vorgelegen haben und in allen Fällen die Flugreisenden Recht bekamen.]

Ich bin nicht sicher, ob bei den anwaltlichen Gebühren alles einfach "mal 2" gerechnet wird (glaub eher nicht), aber es geht um 2 fiktive Personen ;D insofern könnte sich das schon lohnen.