microdizko
06.01.2014, 07:32
Servus und frohes neues Jahr!
Ich hab mal eine Frage wegen der im Betreff genannten Thematik, die ich mir nicht beantworten kann:
Folgendes fiktives Setting:
Fluggast bucht folgenden Flug:
Ort A (außerhalb EU) nach Ort C (in Deutschland) mit obligatorischem Zwischenstopp in Ort B (EU-Land).
Alles im gleichen Reisebüro in einem einzigen Vorgang gebucht und alle Flüge abzuwickeln durch die gleiche Airline. (Anreise nach Ort A wurde ebenfalls im gleichen Zuge gebucht)
Also: A (Nicht-EU) --- B (EU) --- C (Deutschland) mit folgenden Entfernungen:
A nach B: 5000 km
B nach C: 750 km
Beim Zwischenstopp in Ort B (EU-Land) kommt es aufgrund von Flugausfall (Wartungsarbeiten) und anschließendem Ersatzflug (durch andere Airline) zu rund 8 Std. Verspätung.
Ein Anspruch auf Entschädigung i.S.d. sog. Fluggastverordnung wäre also vermutlich gegeben.
Da diese Entschädigung nach Entfernung "des Fluges" gestaffelt ist, wäre aber interessant zu wissen, welche Strecke für "den Flug" genau ausschlaggebend ist:
a) Die gesamte Strecke A nach C (eigentlich sind es ja 2 Flüge) oder
b) die Strecke B nach C (zur Erinnerung: In B ist es zu den Wartungsarbeiten gekommen, die zum Flugausfall geführt haben).
Logischerweise wäre A-C für den Fluggast günstiger, da die Höhe der Entschädigung höher wäre.
Da ich dazu nichts gefunden habe, wäre es top, wenn jemand mit mehr Ahnung dazu was sagen könnte. ;D
Ich danke schon mal recht herzlich und wünsch nochmal einen super Start ins neue Jahr!
Ich hab mal eine Frage wegen der im Betreff genannten Thematik, die ich mir nicht beantworten kann:
Folgendes fiktives Setting:
Fluggast bucht folgenden Flug:
Ort A (außerhalb EU) nach Ort C (in Deutschland) mit obligatorischem Zwischenstopp in Ort B (EU-Land).
Alles im gleichen Reisebüro in einem einzigen Vorgang gebucht und alle Flüge abzuwickeln durch die gleiche Airline. (Anreise nach Ort A wurde ebenfalls im gleichen Zuge gebucht)
Also: A (Nicht-EU) --- B (EU) --- C (Deutschland) mit folgenden Entfernungen:
A nach B: 5000 km
B nach C: 750 km
Beim Zwischenstopp in Ort B (EU-Land) kommt es aufgrund von Flugausfall (Wartungsarbeiten) und anschließendem Ersatzflug (durch andere Airline) zu rund 8 Std. Verspätung.
Ein Anspruch auf Entschädigung i.S.d. sog. Fluggastverordnung wäre also vermutlich gegeben.
Da diese Entschädigung nach Entfernung "des Fluges" gestaffelt ist, wäre aber interessant zu wissen, welche Strecke für "den Flug" genau ausschlaggebend ist:
a) Die gesamte Strecke A nach C (eigentlich sind es ja 2 Flüge) oder
b) die Strecke B nach C (zur Erinnerung: In B ist es zu den Wartungsarbeiten gekommen, die zum Flugausfall geführt haben).
Logischerweise wäre A-C für den Fluggast günstiger, da die Höhe der Entschädigung höher wäre.
Da ich dazu nichts gefunden habe, wäre es top, wenn jemand mit mehr Ahnung dazu was sagen könnte. ;D
Ich danke schon mal recht herzlich und wünsch nochmal einen super Start ins neue Jahr!