microdizko
13.10.2013, 11:55
Moin,
angenommen, meine Versicherung (KV/PV) will meine Beiträge erhöhen und erlässt darüber einen Bescheid, den sie zwar rausschickt, der mir aber nie zugeht.
Logischerweise hätte ich dann die Widerspruchsfrist verpasst, da mir ja nicht mal bekannt gewesen wäre, dass es eine gibt bzw. diese bereits angelaufen ist.
Hätte ich dann keine Möglichkeit mehr, da irgendwas zu machen?
Oder m.a.W.: Gilt ein solcher Bescheid automatisch als zugestellt, auch wenn kein Nachweis darüber erbracht werden kann, dass er angekommen ist? (da kein Einschreiben, keine Kurier- oder GV-Zustellung)
angenommen, meine Versicherung (KV/PV) will meine Beiträge erhöhen und erlässt darüber einen Bescheid, den sie zwar rausschickt, der mir aber nie zugeht.
Logischerweise hätte ich dann die Widerspruchsfrist verpasst, da mir ja nicht mal bekannt gewesen wäre, dass es eine gibt bzw. diese bereits angelaufen ist.
Hätte ich dann keine Möglichkeit mehr, da irgendwas zu machen?
Oder m.a.W.: Gilt ein solcher Bescheid automatisch als zugestellt, auch wenn kein Nachweis darüber erbracht werden kann, dass er angekommen ist? (da kein Einschreiben, keine Kurier- oder GV-Zustellung)