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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto verkaufen - Ummelden, Kaufvertrag etc.



Arno
17.04.2013, 11:40
Hi,

da ich sowas noch nie gemacht habe: Wie würdet ihr bei einem Privatverkauf von einem Auto vorgehen? Wie ist die Vorgehensweise mit dem Ab- bzw. Ummelden beim Landratsamt (insbesondere wenn das "alte" und "neue" LRA hunderte Kilometer voneinander entfernt sind), gibt es Standard Kaufverträge und wo bekomme ich die her und wie würdet ihr das mit der Bezahlung regeln? Bar auf die Hand oder Überweisung?

Mir fehlt da wirklich jegliche Erfahrung, von daher bin ich über jeden Hinweis dankbar.

Arno

goemichel
17.04.2013, 11:58
Verträge mit Erläuterungen und "Anweisungen" gibts beim ADAC zum Download.
Bezahlung nur bar auf die Kralle.
Gebrauchtwagen-Aufkäufer sind ALLE verhinderte Al Capones...;)

Es sei denn, du verkaufst an "Bekannt". Da kann man alles etwas lockerer sehen - bis auf die Vertragsregelungen. Die müssen wasserdicht sein.

Eckhaard
17.04.2013, 12:51
- Kaufvertrag vom ADAC, genau ausfüllen, alle bekannten Schäden angeben
- Bargeld, genau prüfen!
- bei Übergabe sicherheitshalber ne zweite Person dabei haben
- Fzg. wird nur abgemeldet ohne Kennzeichen übergeben, Transport ist Sache der Käufers

Was wird verkauft?

red-sea-diver
17.04.2013, 12:52
Meistens erledigt der Käufer das Ummelden. Dazu gibt es extra einen Passus in den ADAC Verträgen. Sei vorsichtig, wenn du das Auto sehr günstig verkaufst, manche Käufer holen sich das nur, um ohne Ummeldung und damit im Schutz deiner Versicherung weiterzufahren.

In dem Fall hat Eckhaard Recht, Fahrzeug nur abgemeldet und ohne Nummernschilder übergeben.

red-sea-diver

Eckhaard
17.04.2013, 12:54
Meistens erledigt der Käufer das Ummelden. Dazu gibt es extra einen Passus in den ADAC Verträgen. Würde ich nie machen. Mit meiner Versicherung und meinen Kennzeichen fährt keiner rum. Den Ärger im Falle eines Unfall, Blitzer etc. habe immer ich.

prenz
17.04.2013, 13:05
Ganz generell sollte man die Identität des Käufers prüfen, z.B. per Perso. Macht man bei Privatkauf ja andersrum als Käufer auch, um die Personalien mit dem Brief abzugleichen, ob das Fahrzeug überhaupt Eigentum des VK ist. Das hat den tieferen Hintergrund, wenn mit dem abgemeldeten Fz irgendwelche "komischen" Sachen passieren, denn auch dann ist man als letzter eingetragener Halter der erste Ansprechpartner.

Wenn der Wohnsitz des Käufers nicht allzuweit weg ist, dann mache ich die Übergabe auch ganz gerne auf dem Straßenverkehrsamt am Sitz des Käufers - ich melde dann ab (abmelden geht auch bei "fremden" Ämtern), übergebe alles an den Käufer, und der kann gleich anmelden und losfahren.

ImpBiscuit
17.04.2013, 13:31
Bisher habe ich zwei Fahrzeuge verkauft, waren immer angemeldet. Im Vertrag stand dann ummelden innerhalb von 5 Werktagen (oder so), beim letzten Verkauf habe ich extra reingeschrieben: am nächsten Werktag.
Keine großartigen Probleme, abgesehen davon, dass ich beim zweiten Verkauf ein Foto zugeschickt bekommen habe. Da habe ich einfach hingefaxt, dass ich das nicht bin und den Kaufvertrag mitgefaxt.
Abmeldung von der Steuer und der Versicherung habe ich dann immer recht fix erhalten.

Arno
17.04.2013, 13:33
Danke schon mal - auf ADAC hätte ich auch selber kommen können... :doh:

Beim örtlichen LRA hatte ich mal nachgefragt und da war die Aussage, dass man zum Abmelden bei denen vorbeikommen muss - was ich sehr umständlich fand, weil das Auto ganz woanders gemeldet ist, als wo es jetzt gerade steht. Ich werd das aber noch mal prüfen.

Beim LRA wurde mir auch eindringlich nahegelegt, das Auto nur abgemeldet zu übergeben - die haben da offenbar auch schon einige schlechte Erfahrungen gemacht.

Verkauft werden soll dieser VW-Bus hier, zu dem ich in diesem Forum auch schon mal nachgefragt hatte: http://www.t4forum.de/wbb3/board19-technik-bereich/board118-fahrzeug-erwerb/board111-kaufberatung/187327-vw-t4-california-verkaufen/

Eckhaard
17.04.2013, 13:38
Beim örtlichen LRA hatte ich mal nachgefragt und da war die Aussage, dass man zum Abmelden bei denen vorbeikommen muss - was ich sehr umständlich fand, weil das Auto ganz woanders gemeldet ist, als wo es jetzt gerade steht. Ich werd das aber noch mal prüfen.Anmelden (vorrübergehend außer Betrieb setzen) müsste überall gehen. Frag nach!


Beim LRA wurde mir auch eindringlich nahegelegt, das Auto nur abgemeldet zu übergeben - die haben da offenbar auch schon einige schlechte Erfahrungen gemacht.Sag ich doch, lass andere Experimente, die gehen solange gut, solange nichts passiert! Soll der Käufer sich darum kümmern.

ronin
17.04.2013, 14:59
Anstatt Bargeld bei Übergabe habe ich auch schon gute Erfahrung mit Überweisung als Vorkasse vor Übergabe des Fahrzeugs gemacht ...finde ich fast schon sicherer als Bargeld zu bekommen. Einziger Nachteil: Der Käufer muss gewillt sein, zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Abholung einige Tage zu warten.

Abmeldung des KFZ durch einen Stellvertreter (mit entsprechender Vollmacht) vor Ort ist keine Option?

JPK
17.04.2013, 15:00
Auch bei Verkauf an BEKANNT - immer sicherstellen, das die Kiste abgemeldet ist, VOR Übergabe.
Kann man gar nicht oft genug wiederholen.
Und wenn der Käufer wirklich Interesse an dem Ding hat, besorgt er sich ein Kurzeitkenzeichen für ein paar Euro. Stellt auch gleich sicher, das potentielle Käufer wirklich Interesse haben.

Mein persönliches Erlebnis - Auto (vom Opa) an den Arbeitskollegen (einer anderen Abteilung) für dessen Sohn vermittelt. Wollte das Teil in 5 Tagen ummelden. Null mal darfst du raten ... 6 Wochen später ruft die Polizei bei Opa (letzter Halter) an, warum die Gummer schrottreif am Straßenrand rumsteht.
Wir für längere Zeit im Ausland geweilt, und alles nur per Tel. zu regeln war schon geil. Abgesehen vom Herzkasper für Opa, der sein rentnergepflegtes Schätzchen getrasht wusste.

prenz
17.04.2013, 15:35
Überweisung als Vorkasse
Das würde ich in heutigen Zeiten mit einem gewissen Magengrummeln sehen, insbesondere wenn mir ein Fremder auf diese Weise im Voraus "vertrauen" würde. Stell Dir vor, ein paar Wochen später stellt sich raus, das das Konto, von dem überweisen wurde, gar nicht dem Käufer gehörte, sondern irgendeinem, dem die Bankdaten weggephisht wurden.

ronin
18.04.2013, 07:59
Ja sicher ist das möglich aber dann weißt Du bei Bargeld auch nie, ob der Käufer die Kohle nicht grad den Abend vorher bei der Tanke oder von Omi aus dem Sparstrumpf "abgehoben" hat. :rolleyes:

Eckhaard
18.04.2013, 08:43
Mal davon abgesehen wird kein normaler Mensch zuerst Geld irgendwohin überweisen und dann losfahren um mal zu sehen ob er vielleicht nen Auto dafür bekommt.

Bargeld lacht. ;) Wenn man sich unsicher ist, könnte man vereinbaren die Papiere/Schlüssel auf der Bank zu übergeben, nachdem das Geld für gut befunden und aufs Konto eingezahlt wurde. Ich hätte damit kein Problem.

prenz
18.04.2013, 09:13
Ja sicher ist das möglich aber dann weißt Du bei Bargeld auch nie
Korrekt, aber bei Bargeld ist der Weg zu mir nicht nachverfolgbar (die Muli-Masche basiert ja u.a. darauf, das der "Warenempfänger" ganz schnell untertaucht oder sonst nicht ermittelbar ist). Ferner siehe §935 (2) BGB.

Bei der Phishing-Überweisung geht das schneller, als Du "Geldwäsche" aussprechen kannst, da ist der Link zwischen Geldempfänger und Geschädigtem evident.

ronin
18.04.2013, 10:29
Mal davon abgesehen wird kein normaler Mensch zuerst Geld irgendwohin überweisen und dann losfahren um mal zu sehen ob er vielleicht nen Auto dafür bekommt.
Naja, das Prozedere ist schon ein klein wenig anders und weniger naiv gedacht.

1. Termin: Besichtigung, Probefahrt, Verhandlung, Unterzeichnung des Kaufvertrages. Dann die Überweisung abwarten und nach Geldeingang -> 2. Termin: Es erfolgt die Übergabe der Schlüssel/Abholung des KFZ.


Korrekt, aber bei Bargeld ist der Weg zu mir nicht nachverfolgbar...
Da hast Du natürlich recht.


...(die Muli-Masche basiert ja u.a. darauf, das der "Warenempfänger" ganz schnell untertaucht oder sonst nicht ermittelbar ist).
Passt ja auf obiges Beispiel nicht, denn mit ausfüllen des Kaufvertrages habe ich ja die kompletten Personalien des Ver-/Käufers und wer sich bei Ver-/Kauf nicht den Personalausweis zeigen lässt und dessen Nr. mit in den Vertrag schreibt, der ist selber schuld. Natürlich hilft das auch nicht, wenn der Kollege einen gefälschten Perso mitbringt ...aber davor, dass mir der Himmel auf den Kopf fällt, kann ich mich ja auch nicht schützen. :unschuldig:


Ferner siehe §935 (2) BGB.

Bei der Phishing-Überweisung geht das schneller, als Du "Geldwäsche" aussprechen kannst, da ist der Link zwischen Geldempfänger und Geschädigtem evident.
Jut, mit der kompletten rechtlichen Sicht bin ich natürlich nicht vertraut. Meine, zugegeben grad sehr kurze, Internetrecherche hat aber ergeben, dass es 2009 eine Gesetzesänderung gab, die dem Verbraucher mehr Schutz bei Phishing geben soll. Die Haftung liegt nur bei grober Fahrlässigkeit beim Kontoinhaber. In dem Zuge habe ich nirgends gelesen, dass der Geldempfänger zur Zurückzahlung der Überweisung gezwungen wird/werden kann. Meines Wissens nach ist Geld, dass per Überweisung auf meinem Konto eingeht, meins und kann nicht zurückgebucht werden ...ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.

Ich hatte mir übrigens in den zwei Fällen, in denen ich so verfahren habe, schon im Kaufvertrag Kontonummer & -inhaber des Ursprung/Ziel-Kontos angeben lassen ...war in beiden Fällen identisch mit dem Namen des Ver-/Käufers.

Und ganz nebenbei bemerkt: Habe ich bei den Verhandlungen mit einem potenziellen Ver-/Käufer ein schlechtes Gefühl, dann zwingt mich ja niemand zu ver-/kaufen. Ich habe auch schonmal "nein" gesagt, weil mir der Typ nicht ganz koscher vorkam, obwohl wir uns sonst eigentlich über den Preis einig waren...

prenz
18.04.2013, 14:39
Passt ja auf obiges Beispiel nichtDoch, das passt auch dann, wenn ich den Perso gesehen und kopiert habe, und ich sogar genau weiß, das der echt ist. Das hat keine Aussage, wo sich diese Person morgen befinden wird, auf wievielen Fahndungslisten der schon steht, und wie durchgewetzt dessen Kerbholz ist.

Die Gesetzesänderung von 2009 (§§675u ff.) betrifft übrigens das Verhältnis vom Phishing-Opfer zur Bank, von dem (ggf. unfreiwilligen) Muli ist da keine Rede. Auch wenn das in Zusammenhang mit Autos bisher nicht groß in Erscheinung getreten ist (vor allem, weil Überweisung bei Gebrauchten unüblich ist, und die Scheckmasche offenbar noch gut läuft) - mit anderen hochpreisigen Gegenständen, z.B. Laptops (http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=46&t=232507), hat es derartige Betrugsmethoden schon gegeben.

Und das ist eben der Punkt, um den es mir geht: Man muß sich ein solches Risiko nicht freiwillig ans Bein binden, daher: Bargeld lacht.

goemichel
18.04.2013, 14:59
Oh Mann,

wenn man euch so zuhört/liest, dann möchte man sich direkt in sein Schneckenhaus verkriechen und bis zum St.Nimmerleins-Tag nicht mehr rauskommen... :rolleyes:

ronin
18.04.2013, 15:06
Doch, das passt auch dann, wenn ich den Perso gesehen und kopiert habe, und ich sogar genau weiß, das der echt ist. Das hat keine Aussage, wo sich diese Person morgen befinden wird, auf wievielen Fahndungslisten der schon steht, und wie durchgewetzt dessen Kerbholz ist.

...

Und das ist eben der Punkt, um den es mir geht: Man muß sich ein solches Risiko nicht freiwillig ans Bein binden, daher: Bargeld lacht.
Ok, Dir geht es also primär darum, dass Du bei einer Barzahlung nicht weiter mit dem Ver-/Käufer in Verbindung gebracht werden kannst und nicht darum, dass im Fall der Fälle sowohl KFZ als auch Kohle weg ist ...in die Richtung hatte ich Deinen ersten Post nämlich interpretiert. Aber, wenn der Käufer so ein schlimmer Finger ist, dann finden die Ermittler auch über die Halterabfrage des von Dir verkauften KFZ die Verbindung zu Dir ...egal ob nu bar oder per Überweisung bezahlt wurde.

Aber selbst wenn es passiert, dass nach so einer Transaktion die Ermittlungsbehörden auf der Matte stehen, ich aber den korrekten Verkaufvertrag usw. präsentieren kann, könnten die mir die Kohle wieder abnehmen, weil der Käufer die unrechtmässig in Besitz genommen hat?

Das die im umgekehrten Fall ein geklautes KFZ einsacken, weil ich an Hehlerware, trotz Unwissenheit darüber, kein Eigentum erwerben kann ist mir klar.

prenz
18.04.2013, 17:36
Du misverstehst mich, mir geht es um "Kfz und Geld weg", siehe auch mein Link zu dem Laptop-Fall. Bargeld deswegen, weil das Geld, das man einmal in der Hand hat, kann einem keiner mehr (juristisch) abnehmen, selbst wenn der Käufer sich das zuvor widerrechtlich angeeignet hat (der bereits genannte §935 (2) BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html)). Aber ich fürchte, wir kommen da nicht überein und nerven das Publikum... ;)

ronin
19.04.2013, 08:11
Aber ich fürchte, wir kommen da nicht überein und nerven das Publikum... ;)
Mir ging es nie darum, dass ich recht hätte. Daher schrieb ich ja auch:

Meines Wissens nach ist Geld, dass per Überweisung auf meinem Konto eingeht, meins und kann nicht zurückgebucht werden ...ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
Da scheint mein Kenntnisstand ja definitiv falsch zu sein. Für Deinen Beispiellink hatte ich bis eben leider noch keine Zeit zum Lesen, das habe ich jetzt nachgeholt. Der Unterschied in beiden Sachverhalten ist ja, dass es nie direkten pers. Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer gegeben hat und es daher auch keine eindeutige Identifizierung des Käufer gab. Trotzdem sehe ich natürlich ein, dass eine Überweisung somit doch nicht so "sicher", im Sinne von das ist jetzt meins und bleibt meins, ist wie eine Bargeld-Transaktion. :)

Um das Publikum noch ein bisschen zu nerven :unschuldig: und weil Du juristisch scheinbar gut bewanderst bist, hätte ich jetzt noch eine Verständnisfrage zu dem verlinkten BGB §. Da steht:

(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.
Bankguthaben fällt demnach nicht unter den juritischen Begriff "Geld"?

prenz
19.04.2013, 10:33
eindeutige Identifizierung des Käufer gab
Gibts in den Laptop-Fällen aber auch oft genug, das die an die Postadresse des "Käufers" gesendet werden, und diese Adresse nebst Name auch existent und korrekt ist. Das einzige Problem dabei: das ist ein Warenagent, der ein unschlagbares Jobangebot einer unbekannten Firma angenommen hat, das unaufgefordert per eMail kam. Er muss nur die Pakete, die bei ihm ankommen, in andere Pakete verpacken und ins osteuropäische Ausland verschicken und bekommt dafür angeblich hunderte Euro pro Woche...


Bankguthaben fällt demnach nicht unter den juritischen Begriff "Geld"?
Geld im Sinne des BGB sind nur die Scheine und Münzen. Bankguthaben sind Schuldverhältnisse (Bank=Schuldner, Du=Gläubiger).

ronin
19.04.2013, 11:05
Alles klar, Danke für die Aufklärung. :)