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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechselkennzeichen DE



frauhansen
22.01.2013, 15:40
Nabend Gemeinde!!

Ich stehe hier vor einer interessanten Frage... Wechslekennzeichen am PKW und Abstellen im öffentlichen Raum in DE.

Meine Fahrzeuge haben ja mitunter schweizer Wechselkennzeichen. Sprich einen Satz Kennzeichen für 2 oder mehr Fahrzeuge.
In CH ist das Abstellen eines Fahrzeuges im Öffentlichen Raum nicht an das Kennzeichen gebunden sindern an dessen Versicherungsstatus.

Wie sieht das jetzt in DE aus? Da hat man ja nun seit 2012 auch Wechselkennzeichen.

Eckhaard
22.01.2013, 16:13
Pech gehabt! Ist in D alles bischen in die Hose gegangen. ;)


Es darf stets nur das Fahrzeug mit vollständig angebrachtem Wechselkennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr betrieben und abgestellt werden. Für das Fahrzeug ohne den angebrachten Wechselteil muss unbedingt ein privater Stellplatz oder eine Garage vorhanden sein.


Quelle: http://www.landkreis-esslingen.de/,Lde/start/service/Wechselkennzeichen.html

frauhansen
22.01.2013, 16:22
Na so ein Fuck!!!

NACHTRAG: goemichel?? Du nen Ausweg??!!

goemichel
22.01.2013, 16:26
Und um das Ganze mal mit der entsprechenden Vorschrift zu untermauern:

Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist. ;)

frauhansen
22.01.2013, 16:44
Misst... letzter Strohhalm wech.... jetzt hilft nur noch Starrsinn und passiver Widerstand ;-)

Eckhaard
22.01.2013, 17:11
Was´n los?

frauhansen
22.01.2013, 17:29
Na Du weisst doch, meine Karren haben alle Schweizer Kennzeichen, stehen aber grösstenteils auf deutschem Boden.
Somit zeigt sich in diesem Fall die Inkompatibilität beider Rechtsprechungen.

Eckhaard
22.01.2013, 17:33
Da wäre natürlich zu klären, ob ein schweizer Fzg., welches gerade kein Kennzeichen hat denn als abgemeldetes Fahrzeug anzusehen ist. Was ich natürlich befürchte.

Hast Du keinen Platz auf Deinem Grundstück? Kann ja zwischen Haus und Gehweg sein, wo der Container stand? Oder frag den Ackerbesitzer gegenüber mal ...

Biste angeschissen worden?

goemichel
22.01.2013, 18:11
Da wäre natürlich zu klären, ob ein schweizer Fzg., welches gerade kein Kennzeichen hat denn als abgemeldetes Fahrzeug anzusehen ist. Was ich natürlich befürchte. Für ausländische Fahrzeuge gilt § 21 FZV. Die müssen immer mit Kennzeichen versehen sein. Da aber der Fall ausländischer Wechselkennzeichen scheinbar nicht erfasst ist, könntest du, frauhansen, möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung (§ 47 Abs.1 Nr.1 FZV) beim zuständigen Straßenverkehrsamt (Kreis) beantragen/bekommen.
Versuch macht kluch...;)

frauhansen
22.01.2013, 19:35
Hossa!! Das wäre ja klasse!!! Nun tut sich aj ggf. doch noch ein Türchen auf!!