PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage Widerruf/Rücksendung Amazon/MP-Händler



microdizko
12.12.2012, 15:31
Moin!

Wie ist denn das, wenn ich zB von Amazon, MP-Händler-A und MP-Händler-B jeweils ein Teil bestelle (ein Bestellvorgang), die Sachen

- alle durch Amazon versendet werden und
- jeweils <40€ und
- insgesamt >40€ kosten

und ich dann von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache?

(A) Rücksendung frei, ein Paket an Amazon mit allen Teilen drin? Oder doch (B) jedes einzelne Teil zurück an den jeweiligen Händler und Rücksendekosten (dreimal) selber zahlen?

Eckhaard
12.12.2012, 16:08
Geh mal auf Widerruf ... bevor Du den Rücksendeaufkleber druckst, wird Dir angezeigt was Du an Rückversand zahlen mußt.

Ich habe heute 2 Spiele für je 30€ zurückgesendet, vor dem Drucken der vorfrankierten Aufkleber stand da, daß ich 3,50€ anteilig zahlen muß.

microdizko
12.12.2012, 16:57
OK danke, wird gemacht! Komisch, dass man (ich?) dazu nichts findet.

prenz
12.12.2012, 19:35
Generell: http://www.heise.de/resale/artikel/Versandkosten-bei-Widerruf-im-Fernabsatzhandel-1540159.html und im Speziellen die Amazon-AGB: http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=hp_13413131_rue_bdr/?ie=UTF8&nodeId=200387580 .

Kurz: alle drei Teile in ein Paket, einmal Rücksendekosten (bei Amazon 3,50).

Eckhaard
12.12.2012, 20:12
Fazit: bin ich nicht sicher ob ich es behalte, bestelle ich einen Artikel für 40+x € mit? Irgendwie auch blöd!

goemichel
12.12.2012, 20:17
Irgendwie auch blöd! Wieso blöd? Die Möglichkeit zu testen hast du eben nicht im Laden, sondern nur im Netz. Dafür, dass man diese Möglichkeit hat, muss man eben (zumindest die Portokosten) zahlen...ich finde das fair.

microdizko
13.12.2012, 13:27
einmal Rücksendekosten (bei Amazon 3,50)

Ah, ok. Danke für die Links. Das hier wusste ich zB nicht:


Diese Frage ist zwar in der Praxis durchaus umstritten, doch das Gesetz ist auf der Seite des Händlers, wenn man es wörtlich nimmt. In § 357 Absatz 2 Satz 3 BGB ist nämlich vom “Preis der zurückzusendenden Sache“, also vom Singular die Rede. Die Summe der Preise ist also unerheblich. Schickt der Kunde drei Artikel im Wert von jeweils 20 Euro zurück, muss er demnach die Kosten selbst tragen, sofern der Händler ihm die Kosten der Rücksendung auch vertraglich auferlegt hatte. Kostet einer der Artikel aber z.B. 40,10 Euro muss der Händler die Rücksendekosten übernehmen.

Dachte immer, solange die gesamte Rücksendung >40€ liegt, wären die Rücksendekosten beim Händler. Wieder was gelernt! :)

Guinness
13.12.2012, 13:37
2013 wird sich das ändern:
http://www.heise.de/resale/artikel/Neuregelung-beim-Widerruf-1676967.html

Die sogenannte 40-Euro-Klausel des § 357 Abs. 2 S. 3 BGB ist endlich vom Tisch. So haben Verbraucher in Zukunft die Rücksendekosten für ein Produkt selbst zu tragen und zwar unabhängig davon, wie teuer das Teil war.