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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf Arbeitgeber AZV Tag streichen? - Keine Rechtsberatung ;)



microdizko
26.11.2012, 19:35
Also, meine Frage steht ja oben schon.

Ich weiß, dass die Staffelung von Urlaubstagen nach Alter (unter best. Voraussetzungen) nicht mehr erlaubt ist.

Darf ein Arbeitgeber aber älteren Mitarbeitern, die nicht in die fraglichen Alterskategorien fallen (>50 Jahre), einfach die AZV Tage streichen? AZV fallen ja meines Wissens nicht offiziell unter "Urlaub". Aber ein Stichwort, das mir in dem Zusammenhang einfallen würde, wäre "Betriebliche Übung".

Wär schön, wenn einer seine Einschätzung dazu geben könnte oder vielleicht sogar einen Link zur Hand hat, wo ich mich weiter in die Materie einlesen kann.

korken
27.11.2012, 00:55
Bei uns sind AZV Tage zusätzliche Frei-Tage um auf unsere Wochenarbeitszeit zu kommen. Also erarbeitest du dir diesen Anspruch doch. Daher kann man meiner Meinung nach diese Tage nicht einfach kürzen. Gibt es keine Betriebsvereinbarung dazu? Tarifvertrag? Wie es rechtlich wirklich aussieht, keine Ahnung.

Stromii
27.11.2012, 09:01
Eventuell mal den Betriebsrat/die MAV ansprechen.

goemichel
27.11.2012, 09:48
Grundsätzlich ist sowas in dem entsprechenden Tarifvertrag geregelt. Also mal rauskramen das Ding und nachlesen. ;)

microdizko
27.11.2012, 14:50
Also einen Betriebsrat gibts (leider) nicht, über die anderen Umstände weiß ich nicht so genau bescheid.

Das mit dem Tarifvertrag werd ich mal so weitergeben. Eine Betriebsvereinbarung gibt es mW nicht.

Aber was, wenn es in einem neuen TV keine Regelung dazu gibt (oder schon gar keinen neuen Tarifvertrag (seit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Staffelung der Urlaubstage))? Gibts dann andere denkbare Grundlagen, die dem Arbeitgeber so etwas gestatten, oder lohnt sich evtl. doch der Weg zu einem Juristen (mal davon abgesehen, dass das Betriebsklima "u.U." dadurch leidet?

goemichel
27.11.2012, 15:28
Aber was, wenn es in einem neuen TV keine Regelung dazu gibt (oder schon gar keinen neuen Tarifvertrag
Dann kann man eigentlich nichts machen.
ArbeitsZeitVerkürzungs-Tage gab/gibt es eigentlich nur in Tarifverträgen/betrieblichen Vereinbarungen.
Da gibt es weder gesetzlichen noch "gewohnheitsrechtlichen" Anspruch drauf (außer für Beamte - da haben sie den aber schon 2000 aus dem Gesetz gestrichen...)

microdizko
27.11.2012, 19:37
Ich dank dir vielmals! Werd ich so weitergeben.