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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung Anwalt für Mahnkosten aus 2006



JensHG72
09.11.2012, 08:33
Hi Leute

ich hab mal eine Frage an euch.

Ich hatte 2006 einen Anwalt der nur Rechnungen geschrieben hatte. Ich musste einen anderen Anwalt beauftragen das alles zu klären. Danach hatte ich dann ruhe.

So jetzt habe ich am 10 September von dem ersten Anwalt ein Schreiben bekommen das ich im Jahr 2006 (November) ein Rechnung erst im Februar 2007 bezahlt hätte. Für diese Rechnung von 310 EURO hätte man einen Mahnbescheid gestellt. Diese Kosten müssten jetzt noch bezahlt werden. Angeblich war der Mahnbescheid dann 310 EURO + 77.16 EURO Gebühren.. ich hätte nur die 310 EURO bezahlt.

Darauf hin habe ich geschrieben das ich hierzu genauere Daten bräuchte und ich keine UNterlagen dazu hätte über diese Bewegung. SOmit betrachte ich das als Fehler und Stornierung da keine Leistung erbracht wurde.

Jetzt habe ich das Schreiben noch mal bekommen ohne weitere Kommentare .. nur das ich die Rechnung bezahlt hätte ohne die Mahnkosten und man wolle das Geld jetzt haben bis zum 15.11 ansonsten Klage.

Vorher habe ich nie eine Rechnung erhalten weder über die 310 EURO noch die Mahnkosten.

Mein Verständnis ist: Sollte ich eine Gerichtliche Mahnung erhalten haben hätte ich doch eh die 387 EURO bezahlen müssen. SOmit hätte ich doch schon längst eine Klage am Hals.. versteh ich das falsch?

Wie ist es mit Verjährung? Ich kann aber allerdings gar nix dazu finden.

goemichel
09.11.2012, 09:29
Fragen:

das ich im Jahr 2006 (November) ein Rechnung erst im Februar 2007 bezahlt hätte. Für diese Rechnung von 310 EURO hätte man einen Mahnbescheid gestellt. Diese Kosten müssten jetzt noch bezahlt werden.
Was genau will der Anwalt gemacht haben?
Ist dir ein Mahnbescheid zugestellt worden? Wenn ja wann?

Verjährung (allgemein): Forderungen verjähren (bis auf ein paar bestimmte) innerhalb von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt (in deinem Fall) am 31.12.2006 und endet somit am 31.12.2009 (§ 199 BGB).

JensHG72
09.11.2012, 09:41
Nach meinem Wissen ist der Mahnbescheid nicht zugestellt. Ich kann in meinen Unterlagen gar nichts dazu finden. Nicht mal die Rechnung über 310 EURO.

Das Schreiben ist so:
in der vorbezeichneten Angelegenheit (Leider ist das meine Scheidung und er hat nur Allgemein Nachname/Nachname drin somit kann ich gar nichts zuordnen) haben wir schon unter dme am 29.11.2006 die hier entstandenen Kosten in Höhe von 309,95 EURO Abgerechnet
Da eine Zahlung nicht erfolgte, haben wir unter dem 15.01.2007 einen Mahnbescheid beantragt. Durch die Beantragung des Mahnbescheides sind weitere Kosten entstanden nämlich 77 EURO, mithin 389,96 EURO.

Unter dem 19.03.2007 haben Sie einen Betrag von 309,95 EURO nach hierhin überwiesen. so das noch 77 EURO offen sind.

Sollten eine Zahlung bis ndahin nicht erfolgen werden wir die Zwangsvollstreckung betreiben.

JensHG72
09.11.2012, 09:42
doppelpost

JensHG72
09.11.2012, 09:42
Sorry Doppelpost

Mir macht die Zwangsvollstreckung etwas sorgen.

SaintHuck
09.11.2012, 10:59
Ich denke dass der Anwalt erstmal die Zustellung der ersten Mahnung nachweisen müsste. Um überhaupt weitere Kosten geltend machen zu können. Ich vermute mal, da will einer, um noch ein wenig Kohle aus Dir herauszupressen, nur möglichst hohen Druck aufbauen.

Ich würde ihn mal freundlich auf die Verjährung hinweisen. Bleibt der dann stur, würde ich selbst einen Anwalt einschalten.

JensHG72
09.11.2012, 11:04
Aber Auch wenn der Mahnbescheid zugestellt wäre (also damals) dann hätte doch das Amtsgericht schon längst was gemacht oder?

Ich seh das jetzt so wie als hätte ich eine Rechnung bezahlt und unberechtigt Skonto gezogen .. und bei der Summe hätte doch damals schon jemand rumgejubelt und mir die Pest am Hals gewünscht.

Ich kann gar nix finden.. aber 77 EURO sind auch nicht viel.. mit Anwälten kommt das dann wieder richtig teuer :(

goemichel
09.11.2012, 11:05
Also:
Sollte der Anwalt tatsächlich einen Mahnbescheid beantragt haben und der dir zugestellt worden sein, kann er daraus nichts mehr herleiten, denn die Wirkung des Mahnbescheides fällt weg, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach seiner Zustellung ein Vollstreckungsbescheid beantragt worden ist.

Er müsste ein neues (Mahn-)Verfahren für die restlichen 77 Euro einleiten. Da stünde dann aber wieder die Verjährung zur Debatte. Die würde sich maximal um ein Jahr nach hinten verschieben (31.12.2010).

Ich würde ruhig abwarten und erstmal gar nichts machen...

JensHG72
09.11.2012, 11:34
Hi Danke für die Infos

Aber heisst es nicht. Gar nichts Antworten ist stillschweigendes annehmen?

goemichel
09.11.2012, 12:12
Bist du ein Kaufmann? Gilt für dich das HGB? War das ein beiderseitiges Handelsgeschäft?

...


Nein.

Maxe
09.11.2012, 12:56
Aber heisst es nicht. Gar nichts Antworten ist stillschweigendes annehmen?

Nun ja, das ist ein Anwalt, also Vorsicht:
"Verjährung bewirkt keinen Untergang des Anspruchs. Der Schuldner kann nur die Erfüllung verweigern (Einrede der Verjährung (http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/verjaehrungsfristen-bgb.htm))." Also müßtest Du aktiv werden. Da lauert aber wieder § 212 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__212.html)»Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch ... anerkennt."

Ich würde auf jeden Fall schriftlich, aber kurz und bündig antworten, etwa: "Sehr geehrter ... ich erkenne Ihren Anspruch nicht an, da er nicht meienr Aktenlage entspricht. Vorsorglich mache ich die Einrede der Verjährung geltend ... MfG." Nicht um Kopf und Kragen schreiben! Im Zivilverfahren muß er grundsätzlich seinen Anspruch glaubhaft machen. Es gibt aber u.U. die Umkehr der Beweislast .... vielleicht solltest Du Dir einen Anwalt suchen ;)

Neeee, wirklich, mein Laienrat: Schriftlich Anspruch nicht anerkennen , Einrede der Verjährung geltend machen.

goemichel
09.11.2012, 13:40
Nun ja, das ist ein Anwalt, also Vorsicht:Auch die kochen nur mit Wasser...

frauhansen
09.11.2012, 13:45
Was das stillschweigende Annehmen der Forderung betrifft so gild dies für nicht-Kaufläute soweit ich weiss für den gerichtlichen Mahnbescheid. Diesem muss innert 10 oder 14 Tagen widerspochen werden, sonst gilt die Forderung als Vollstreckbar.

Wenn Dir nichts tun zu unangenehm ist, dann schreib ihm das er Dir bitte die Kosten für den Mahnbescheid nachweisen soll da dieser nie zugestellt wurde.
Weise ihn dann noch einmal beiläufig auf die o.g. Verjährung hin.

Für mich riecht das nach einem Anwalt der grad Asche braucht und aus dem Grund noch mal durch seine Akten harkt in der Hoffnung da fällt noch Kohle raus bei.

my 2 cent mit DE rechtswissen von vor einigen Jahren

goemichel
09.11.2012, 14:01
Diesem muss innert 10 oder 14 Tagen widerspochen werden, sonst gilt die Forderung als Vollstreckbar.Nö. Hab ich oben schon gesagt. Wenn nicht innerhalb von 6 Monaten ein Vollstreckungsbescheid beantragt wird (dem man auch noch widersprechen kann), fällt das hinten runter.

frauhansen
09.11.2012, 14:06
Ist es also nimmer so das wenn man einem gerichtlichen mahnbescheid nicht widerspricht die Forderung vollstreckbar ist.

goemichel
09.11.2012, 14:56
War noch nie so... ;)

MOS2000
09.11.2012, 15:29
Nur der Vollständigkeit halber und der Verpflichtung dem Forum gegenüber weise ich nochmal darauf hin, dass alle rechtlichen Äußerungen hier natürlich keinerlei verbindliche Rechtsauskunft darstellen und keinerlei Bezug auf diese Aussagen genommen werden kann.
In einem Forum findet keine Rechtsberatung statt.

Wenn Ihr einander helfen wollt, und ich zweifle nicht daran, dass hier Fachwissen vorhanden ist, dann macht das am besten per PM.

Liebe Grüße
MOS2000

frauhansen
09.11.2012, 15:34
Ne sicher keine Rechtsberatung... aber Austausch über Dinge die uns interessieren. Und freilich halten wir uns an die in der Schweiz (Standort der der Website)

MOS2000
09.11.2012, 15:47
Ja, klar, deshalb ist ja auch nichts geschlossen worden. ;)
Ich rate trotzdem bei zu konkreten Aktionen / Problemen zu professioneller Hilfe.

Liebe Grüße
MOS2000

JensHG72
11.11.2012, 21:36
Hi Mos und die anderen..

Natürlich weiss ich das .... Aber danke für die Infos. Ich werde erst noch einmal schreiben das ich die Forderung nicht anerkenne und dann denke ich wird bald das nächste Schreiben kommen dann geh ich aber zum Anwalt.

31337
12.11.2012, 12:03
hehe das riecht nach einem Anwalt mit einem kleinen Cash Flow-Problem^^

[ohne Gewähr, persönliche Meinung des Verfassers]
seine einzige Chance hat er echt nur, wenn es schon einen vollstreckbaren Titel gegen Dich gibt, die verjähren erst nach 30 Jahren. Aber ich glaube, das hättest Du seinerzeit mitbekommen ;) Ansonsten kommt er mit seiner Mahnung leider etwas zu spät ;)
[/ohne Gewähr, persönliche Meinung des Verfassers]

bmz1000
13.11.2012, 11:50
An deiner Stelle würde ich erstmal gelassen bleiben. Da du die Rechnung und den Mahnbescheid erst jetzt erhalten hast, würde ich dem Ganzen auch erstmal schriftlich widersprechen. Im Zweifelsfall müsste er, meiner Meinung nach erstmal nachweisen, das die Rechnung damals schon bei dir einging. Was offenbar nicht der Fall war. Vorherige Mahnstufen gingen dir wohl auch nicht schriftlich zu von daher sind die Mahnkosten auch voraussichtlich erledigt. Aber am Besten ist hier natürlich ein Fachanwalt.