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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuern (DE) verstehen - Rückerstattung für Unterhalt? :-/



padrino
31.05.2012, 12:02
Hi,

bei der letzen Steuererklärung konnten wir einen Partner "absetzen", da nicht erwerbstätig, also den Unterhalt (sorry, für die ungenaue Ausdrucksweise :rolleyes:).
Nun haben wir geheiratet und im Moment sind auf Grund dieser Situation keine Steuern zu zahlen.
Nun hab ich versucht die Steuererklärung zu machen (einfach per ELSTER), aber irgendwie bekommen wir nicht für erste Halbjahr, wo wir noch in "wilder Ehe" lebten nix mehr zurück
Sollte es nicht so sein, wenn man sonst, die Steuern des ganzes Jahres zurück bekam, dass man jetzt auch die für die erste Hälfte bekommt? Zumal man ja ab dem Zeitpunkt der Hochzeit auch (wieder) "befreit" war?

Ich versteh die Sache nicht. :(

CU,
Mario

goemichel
31.05.2012, 12:40
Einkommens-/Lohnsteuern sind Jahressteuern. Eine Unterscheidung zwischen Halbjahren findet nicht statt.

Maxe
31.05.2012, 14:51
Es dürfte sich um eine Unterhaltsleistung bei eheähnlicher Bedarfsgemeinschaft handeln, bei der die öffentliche Hand seine Leistungen - wie Sozialhilfe oder AL II - aufgrund jener Bedarfsgemeinschaft nicht auszahlt, siehe §§ 33 und 33a EStG.

M.E. können diese Unterhaltsleistungen, unter Beachtung der zumutbaren Belastung, weiterhin steuerlich abgesetzt werden ... bei getrennter Veranlagung ... im Zweifel durchklagen :D

Ich meine, daß Du bei ELSTER eine gemeinsame Veranlagung erklären wolltest, die Dir andere Vorteile, wie das Ehegattensplitting einbringt. Hier greift jedoch der bereits von goemichel genannte Grundsatz der Jahressteuer. Das Steuerrecht tut so, als ob Du bereits das ganze Jahr verheiratet wärest ... i.d.R. ist das vorteilhafter für Dich.

Tip: Einfach mal beide Veranlagungsformen mit ELSTER durchspielen und sehen,was 'rauskommt.

Disclaimer:
Alles meine bescheidene Meinung, ohne Gewähr.

padrino
31.05.2012, 18:17
Hi,

also eigentlich hatte ich vor nur eine Erklärung zu machen (die mit Gehalt), wie das letzte Mal.

Was ich nicht verstehe, wenn es "ganzejahres" ist, dann sollte es doch so sein, als wären wir das ganze Jahr verheiratet, oder?
Und da seit der Hochzeit keine Steuern zu zahlen waren, müssten doch gezahlte zurück erstattet werden...

Das funktioniert aber nur, wenn ich die "Unterhaltszahlung" vom 1.1.-31.12. angebe, und das stimmt dann ja irgendwie nicht, auch wenn das Ergebis, nach meinem Verständnis, stimmt.

CU,
Mario

Sasquatch
31.05.2012, 20:47
Dann hol dir doch lieber ne Software, die das ganze für dich ausfüllt. WISO oder Steuersparerklärung...
Ich wusste gar nicht, daß man einem unverheirateten, nichtverwandten Unterhalt zahlen kann? Mensch, soll ich meinen Steuerbescheid nochmal anfechten, wenn er denn je kommt?

prenz
01.06.2012, 13:05
Ich wusste gar nicht, daß man einem unverheirateten, nichtverwandten Unterhalt zahlen kann? Mensch, soll ich meinen Steuerbescheid nochmal anfechten, wenn er denn je kommt?
Unter Lebensgefährten *kann* man Unterhalt zahlen, muß aber nicht. Der hüpfende Punkt ist allerdings, das die Arbeitsagentur (oder wie heißt das heute in H4-Zeiten?) den eigentlich antragsberechtigten Partner so stellt, als hätte er einen Unterhaltsanspruch (wo in der Tat nach BGB gar keiner ist) und demzufolge gar nix kriegt.