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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieso eigentlich .com statt .de?



padrino
01.03.2011, 22:01
Hi,

hab es gerade getestet, und heimkinotreff.de war wohl auch noch frei und linkt hier hier.
Nun möcht ich mal fragen, wie ziert das logo ".com"?

Möchte mir das jemand sagen? :D

CU,
Mario

Gartek
01.03.2011, 22:05
Weil wir nicht mehr in Deutschland ansässig sind. ;)

waschbaerbauch75
01.03.2011, 22:07
So ist es, aber das hat ja nicht nur Nachteile :evil:

korken
01.03.2011, 22:08
Aus der Erinnerung heraus ist das DVDBoard ja auch wegen der Unsicherheiten bei evtl. Abmahnungen an Xarxa abgegeben worden.
Der neue Server sollte nicht in der BRD stehen um etwas gegen Abmahnungen geschützt zu sein.

Wobei mir dabei jetzt auffällt, das in den Regeln steht das die Gesetzte der BRD zu achten sind.

padrino
01.03.2011, 22:12
Ok,

aber http://www.heimkinotreff.ch/ simmer nicht? :D

CU,
Mario

fireball
01.03.2011, 22:17
Wie man sieht, ist diese Domain nicht registriert.

MacLeod
02.03.2011, 05:31
Weil wir nicht mehr in Deutschland ansässig sind. ;)

Uih, dann dürfen wir jetzt FSK18 aufm Marktplatz handeln? ;)

Gartek
02.03.2011, 07:26
Wobei mir dabei jetzt auffällt, das in den Regeln steht das die Gesetzte der BRD zu achten sind.Was ja nicht schlimm ist - immerhin bist du noch in Deutschland, oder? ;)

korken
02.03.2011, 09:01
Natürlich ist es nicht schlimm, ich kann da auch gut mit leben. :)
Aber die Frage ist dann ja nicht unberechtigt wie mit FSK 18 Material umzugehen ist.

fireball
02.03.2011, 09:06
Das ist richtig. Wir waren im Vorfeld dazu schon am diskutieren, und tun es (bezüglich Marktplatz) immernoch. Wir werden aber eine klare Regelung schaffen.

Domer
02.03.2011, 15:23
Uih, dann dürfen wir jetzt FSK18 aufm Marktplatz handeln? ;)

Si.

31337
02.03.2011, 15:32
..aber nur Dinge, die nicht gegen den guten Geschmack verstoßen... Dann ist Uwe Boll trotzdem verboten, oder?? ;)

fireball
02.03.2011, 15:38
Wir hatten intern schon Wetten laufen, wie lange es dauert, bis der erste um diesen Passus diskutiert... :D - allerdings muss ich gestehen, ich hatte da nen anderen User erwartet :D :p

TripleSix
02.03.2011, 15:38
Als Ausnahmen welche nicht Angeboten werden dürfen gelten Artikel aus den Bereichen:

Vollerotik, Splatter und was gegen den allgemeinen guten Geschmack verstößt.
Da habe ich doch gleich mal eine Frage.


Vollerotik iss klar. :)
Splatter iss etwas schwammig. Z.Bsp. fallen lt. ofdb.de die Freitag-Filme nicht darunter, aber Kill Bill schon.
Nach was/wem sollte man gehen, was ein Splatterfilm iss?
allg, guter Geschmack: Hm...das iss schwierig. Sind das generell alle Zombie- / Kannibalenfilme? und auch Filme wie z.Bsp. Martyrs, Hostel, Saw usw.

RGH
02.03.2011, 16:03
Da habe ich doch gleich mal eine Frage.
allg, guter Geschmack: Hm...das iss schwierig. Sind das generell alle Zombie- / Kannibalenfilme? und auch Filme wie z.Bsp. Martyrs, Hostel, Saw usw.


Hier hätte ich die alten Sissy-Filme, DVDs mit und von Dieter Bohlen, Helen Schneider Konzertaufnahmen, etc. vermutet. :D

Gruß
Roland

TripleSix
02.03.2011, 16:06
@ RGH
die haben aber keine KJ-Freigabe, oder sind die jetzt jugendgefährdend wegen Verdummungsgefahr? :angst:

Usul
02.03.2011, 16:15
Seit wann sind Zombie-Filme denn bitte schlechter Geschmack?!!!

So sehr es mich freut, daß wir nun auch richtige Filme verkaufen können, so unwohl ist mir tatsächlich bei diesen relativ schwammigen Einschränkungen... wo hört z.B. "normale" Gewaltdarstellung auf und wo fängt Splatter an?

waschbaerbauch75
02.03.2011, 16:26
Man man man - das ist echt typisch deutsch ... Bevor auch nur ein Artikel als Beispiel eingestellt wurde wird der Passus zerpflückt..
Aber genau das haben wir vorhin intern tatsächlich schon diskutiert. Wir möchten diese Chance - als das sehen wir es nun mal - einfach nutzen und der Gemeinschaft damit eine Möglichkeit bieten. Nicht mehr und nicht weniger.

Leute, freut euch doch einfach mal das wir hier die rechtliche Möglichkeit haben das überhaupt zu realisieren.

Was die Grenzen angeht, da muss man dann in diesem speziellen Fall einfach mal auf den Boardbetreiber vertrauen, was er unter seinem Dach zu dulden bereit ist.

Wenn es denn über das geduldete hinaus geht, dann wirds halt gelöscht - so einfach seh ich das - man muss doch nicht immer alles kaputt reglementieren!?

TripleSix
02.03.2011, 16:27
Seit wann sind Zombie-Filme denn bitte schlechter Geschmack?!!!

Mir ging's um das "Allgemein guter Geschmack". Die Filme, die ich aufzählte sind sicher nicht sehr beliebt in der Allgemeinheit, und treffen sicherlich auch nicht deren "guten" Geschmack.

Ich dagegen schaue mir sehr gern alle möglichen Horrorfilme an. (mal als Oberbegriff)

waschbaerbauch75
02.03.2011, 16:29
@TripleSix: Dann nenn doch bitte mal 3 Titel exemplarisch welche du auf dem Marktplatz feilbieten möchtest.
Ein einfaches Ja/Nein pro Titel zeigt dann doch schon auf in welche Richtung die Reise geht|gehen soll.

TripleSix
02.03.2011, 16:34
Hm...im Moment wären es eigentl. nur

Kill Bill
Doom

Aber in der Hauptsache ging es mir um das Generelle. ;)

Usul
02.03.2011, 16:38
Man man man - das ist echt typisch deutsch ... Bevor auch nur ein Artikel als Beispiel eingestellt wurde wird der Passus zerpflückt..
Das hat weniger mit Deutschsein zu tun als vielmehr mit den schlechten Erfahrungen, die wir schon gemacht haben, u.a. auf dem Vorgängerboard. Bevor man sich also zu früh freut, möchte man sich einfach versichern. Zumal ich die Splatter-Einschränkung wirklich etwas seltsam finde.

TripleSix
02.03.2011, 16:43
Man will ja auch keine Verwarnung wegen Regelverstoß. ;)

W-mute
02.03.2011, 16:50
Ist Russ Meyer kult oder geschmacklos? ;)

SaintHuck
02.03.2011, 16:52
Wir sind doch jetzt schon mal einen Schritt weiter als im alten Board. Der Handel mit FSK 18 Kram ist grds, gestattet. Der Grund dafür dass es eine recht schwammige einschräkung für Pornographie und Splatter gibt, lieg nun mal der ebenfalls schwammigen schweizer Rechtsprechung.
Da im Zweifel im Einzelfall entschieden werden muss, ob ein Film nun die Grenzen des guten Geschmacks sprengt oder eben nicht, wird nun auch niemandem der Kopf abgerissen, wenn mal ein Film eingestellt wird, der nicht OK ist.
Eine klare Linie wäre es zu sagen: Kein FSK18 Material. Aber ich denke, das will auch keiner.

Im Zweifel fragt einfach vorher per PM nach :)

SaintHuck
02.03.2011, 16:53
Ist Russ Meyer kult oder geschmacklos? ;)

das hängt davon ab, wen man fragt :D

waschbaerbauch75
02.03.2011, 16:53
Im Zweifelsfall, das sag ich mal so spontan, sollte eine kurze PN an den Verantwortlichen bzw Marktleiter hilfreich sein.
Allerdings hab ich das grad nicht intern abgesprochen ;)

Ich hatte zumindest den Eindruck das man das 'FSK18 Thema' hier als Chance sehen möchte, dabei allerdings nicht so ausarten möchte das man keine Minderjährigen vom Treff ausschliessen müsste.

Lasst uns das doch einfach mal versuchen mit etwas Fingerspitzengefühl bei der Sache und bei Unsicherheiten einfach mal vorher fragen bzw. anklopfen :)

Usul
02.03.2011, 17:13
Also bevor hier etwas mißverstanden wird:

Ich denke, daß es uns allen bewußt sein sollte, daß die jetzige Lösung eine deutlich bessere als die im DVDBoard, wo es wegen rechtlicher Probleme aber auch nicht anders ging. Folglich freut sich sicher jeder, der von der Deregulierung betroffen ist. :) Ganz ohne Zweifel.

Daß es trotzdem hier und da Unklarheiten, Nachfragen und Kommentare gibt, sollte seitens der Verantwortlichen nicht als herbe Kritik verstanden werden. Zumal am Ende wahrscheinlich eh nicht mehr als eine Handvoll fraglicher Filme/Spiele verkauft werden wird. ;)
Doch wie gesagt: Gebranntes-Kind-Syndrom und so... und gerade zu Beginn eines neuen Forums gibt es solche Klärungsversuche ja in jedem Gebiet. Wenn ich mich z.B. zum 550. Mal über den News-Bereich echauffiere, ist das ja auch kein Generalangriff auf das Forum, sondern nur dem Eifer des neuen Anfangs geschuldet. :D

Von daher bitte hier die entsprechenden Fragen nicht allzu negativ auffassen. *geht all die Splatter- und Pornofilme aus der Sammlung raussuchen, die bei Amazon nicht weggingen* :p

ImpBiscuit
02.03.2011, 17:30
Hm, aber die meisten bewegen sich im deutschen Rechtsraum, also innerhalb der Schweiz ist FSK18-Versand ohne Altersprüfung erlaubt?
Wie verhält es sich, wenn 2 deutsche User über "den Umweg" Schweiz handeln? Bei vielen Usern weiß ich ja, dass sie ü18 sind...

Quentin
02.03.2011, 17:49
Das interessiert uns ja nicht. Es geht doch nur um die Frage: wenn 2 hier im Board einen Kauf vereinbaren, ist die Plattform für diesen Kauf mitverantwortlich oder nicht?
Wenn nein, dann ist mir alles wurscht. Wenn ja, dann muss das Schweizer Gesetz zumindest eingehalten sein.

Und zur Frage, was angeboten werden kann: so rein vom Bauchgefühl: wenn es von Amazon verkauft wird, sollte das schon ok sein. Dazu noch die ganzen Importvarianten/Sondereditionen, die Amazon zum jeweiligen Film gar nicht listet (gell, John? :D). Ich denke, das ist schon mal ein starker Anhaltspunkt.

Sowohl "Splatter" als auch "Guter Geschmack" sind dehnbare Begriffe, das ist uns auch klar. Aber im Ernst, es ist euch schon klar, was gemeint ist. Eine exakte Grenze zu ziehen ist unmöglich, wie waschbärbauch schon schrieb. Die haargenaue Reglementierung würde eine Beendigung des Experimentes bedeuten. Also lasst einfach Filme, wo es nur primär um Körperteilentfernungen geht, sowie Hardcore-Pornographie weg, und wir werden im Zweifelsfalle auch mit Augenmaß, Freundlichkeit und ohne übertriebener "Gesetzes-Keule" :Keule: walten - am besten ihr schaut bei Amazon kurz rein, das sollte die "Furcht" auch etwas lindern und Gewissheit verschaffen.

Gruß,
Quentin

John McClane
02.03.2011, 19:02
Alter, dann werde ich demnächst einen Horror-Verkaufsthread eröffnen. Wie geil ist das denn? :thor:

Ja, ich weiss. Nichts unnötig Brutales. Wie sieht es aus mit z.b. "Asia-Splatter" wie z.b. Machine Girl oder Inglorious Zombie Hunters? Noch akzeptabel oder zu derb? Oder Oesi bzw. Schweiz-Uncuts wie z.b. Manhunt oder High Tension? Wenn ich meinen "Zu-verkaufen"-Stapel anschaue, dann werden das gut und gerne 300-400 18er Titel... :D

Hoffentlich sind noch mehr hier angemeldet, die darauf auch abfahren.

Die Grenze zu ziehen ist schwierig, das ist mir bewusst. Ich stelle einfach die Tage mal was ein und dann könnt ihr ja sagen: "McClane, bist du des Wahnsinns??? Hol den Scheiss da raus..." :)

RS
02.03.2011, 19:02
Wenn es hier schon so freizügig wird: Kann man wieder RIPPEN schreiben?

Edit: Man kann!

Quentin
02.03.2011, 19:14
Wir haben keine Angst mehr vor sinnlosen Abmahnungen,
Gesetze gibt es aber dennoch, die einzuhalten sind :)

Ergo: ja, Du darfst Rippen schreiben. Ich denke, es ist auch kein Problem, wenn Du schreibst "hey, ich hab den Film XYZ mit dem Tool ABC gerippt und nun bringt mir der doofe Encoder HIJ eine Fehlermeldung". Problematisch wird es erst, wenn Du Anleitungen zum Umgehen von Kopierschützen schreibst oder illegale Tools verlinkst.

Ich denke, da sollten wir uns nochmal erkundigen, wo die Grenze zu ziehen ist in CH :)

Gruß,
Quentin

kuebel
02.03.2011, 19:30
Prima und wenn Kill Bill als Final Cut rauskommt kann ich meine 2 Japan Boxen hier verkaufen.... will vielleicht jetzt schon jemand Interesse anmelden???

goemichel
02.03.2011, 21:53
Uih, dann dürfen wir jetzt FSK18 aufm Marktplatz handeln? ;)


Si.

Nö - nicht alles. Zumindest nicht von Deutschland aus. Da steht § 27 Absatz 1 Nr.1 Jugendschutzgesetz dagegen.

Danach macht sich strafbar, wer entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder 6, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Trägermedium anbietet, überlässt, zugänglich macht, ausstellt, anschlägt, vorführt, einführt, ankündigt oder anpreist.


Da wir hier zu 97% deutsche User sind, dürfen wir das alles nicht. Da kann der Marktplatz auch in Timbuktu "stehen".
Also indizierte Filme und Filme ohne FSK-Kennzeichnung gehen immer noch nicht. Und Filme nach § 15 Absatz 2 JuSchG.


Ob die Plattform strafrechtlich zu belangen wäre, ist eine Frage des schweizer Rechts.

Quentin
02.03.2011, 21:56
Wie macht das Bluray-disc.de? Flash77? Anybody? Würde mich wirklich interessieren...

Gruß,
Quentin

ImpBiscuit
02.03.2011, 22:03
Zumindest für FSK18-Foren muss man sich da mittels Post Indent anmelden.

waschbaerbauch75
02.03.2011, 22:03
Die haben imo einen FSK18 verifizierten Bereich.

Eckhaard
03.03.2011, 07:13
Ob die Plattform strafrechtlich zu belangen wäre, ist eine Frage des schweizer Rechts.Wenn frauhansen sagt das ist OK, dann Feuer. Wenn jemand natürlich FSK18 von D nach D schickt und angeschissen wird ist das sein Privatproblem. Solange das Board (frauhansen) nicht belangt werden kann: who cares?

Domer
03.03.2011, 08:03
Wir werden das "Thema" noch intern besprechen.

Ich persönlich möchte keine Plattform/Bereich für kranken Schrott anbieten auch wenn es meine persönliche Meinung ist.

Es wird aber eine Information geben.

DrunkenSheep
03.03.2011, 12:24
Alohahey,

ist eigentlich bekannt, wie oft das dvdboard in seiner Geschichte abgemahnt wurde, aus welchen Gruenden auch immer?

Quentin
03.03.2011, 12:30
Abgemahnt im juristischen Sinne? Ich glaube kein einziges Mal.

Fälle, wo sich jemand beschwert hat (Firma zum Beispiel wegen Verunglimpfung etc.): kannst an einer Hand abzählen... gab aber nie Folgestress, wurde immer gleich entfernt ohne Konfrontationsbedarf

Anzeige mit Hausdurchsuchungsfolge: 1 - das kennt ihr ja.

Gruß,
Quentin

Eckhaard
03.03.2011, 12:35
Soweit ich weiß gabs doch damals die Abmahnung von der Daimlerbank ...

Quentin
03.03.2011, 12:48
Aber ohne Anwaltskeule - gab auch nix zu zahlen.

Gruß,
Quentin

prenz
03.03.2011, 13:31
Nö - nicht alles. Zumindest nicht von Deutschland aus. Da steht § 27 Absatz 1 Nr.1 Jugendschutzgesetz dagegen.

Danach macht sich strafbar, wer entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder 6, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Trägermedium anbietet, überlässt, zugänglich macht, ausstellt, anschlägt, vorführt, einführt, ankündigt oder anpreist.

Bitte fein unterscheiden: der 15 JuSchG ist nur einschlägig, wenn der Streifen auf dem Index steht oder beschlagnahmt ist. Die anderen Fälle (ungeprüft, FSK18, JK/SPIO) fallen unter §12 III - das ist dann allenfalls eine OWi.

goemichel
03.03.2011, 14:03
Jau. Da hatte ich nicht das ganze Gesetz gelesen. ;)

Aber auch die dürfen nicht im Versandhandel angeboten werden, wenn nicht durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt.

Usul
03.03.2011, 14:42
Die entscheidende Frage ist doch, ob und inwiefern sich der Forumsinhaber angreifbar macht, wenn die Plattform zur Verfügung gestellt wird. Ob ich dann als Privatperson gegen geltende deutsche Gesetze verstoße und mein Käufer meint, mich deswegen anzuzeigen, steht ja dann auf einem anderen Blatt.

Eckhaard
03.03.2011, 16:01
Es wird ja mit Hochdruck (hab ich schon gesehen) geklärt. :) Also etwas Geduld. :)