PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kino.to von Polizei dicht gemacht



SaintHuck
08.06.2011, 20:05
http://www.focus.de/panorama/vermischtes/kino-to-polizei-schaltet-streaming-seite-ab_aid_635301.html
Ihr habe es wahrscheinlich schon gehört: die Polizei hat das Streaming und download Portal Kino.to
dicht gemacht. Gegen die Betreiber wird wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur erwerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverstößen ermittelt. 13 Verdächtige wurden verhaftet.

fireball
08.06.2011, 21:39
Löschen statt sperren funktioniert. Das mag manchen Politiker in Staunen versetzen, aber wie man sieht...

W-mute
08.06.2011, 22:59
Wer ist überhaupt dieser Kinotheo,von dem hier dauernd alle reden?

JPK
09.06.2011, 06:15
Wer ist überhaupt dieser Kinotheo,von dem hier dauernd alle reden?
Der Film-Vorfuehrer im Internet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kino.to

goemichel
09.06.2011, 07:38
Interessant finde ich, dass jetzt überall wieder Diskussionen darüber entbrennen, ob/wie das Herstellen/Verbreiten/Benutzen "nicht-authorisierter" Vervielfältigungen legal/illegal/scheißegal ist. Und die Argumente der Befürworter...915

frauhansen
09.06.2011, 09:55
Ich bin ja nun echt kein Kind das nur auf auf den erlaubten Flächen spielt, aber ich hatte auch noch nie von denen gehört.

Aber an sich ist es schon fast (bock)wurst wo man ich in EU aufhält. Wenn man mit solchem material Geld verdient ist man irgendwann in schwierigkeiten. Da muss man von witer weg aus organisieren!

BergH
09.06.2011, 15:37
tach aquch !

Ich dachte immer Tonga wäre zielich weit weg :gruebel:

prenz
09.06.2011, 16:10
Tja, .to ist zwar schon weit weg, aber das ist ja nur die TLD. Die Server waren aber nicht ganz so weit weg (wohl in .ru, wenn ich die letzte mir bekannte IP-Adresse ansehe) - und dann ist da immer noch die Achillesferse jedes illegalen Geschäftes: Der Geldfluß. Es heißt nicht umsonst "Follow the money". Da hat hansen schon ganz recht, daß man sich als Betreiber auch physikalisch (also nicht nur Server und TLD, sondern persönlich) besser außerhalb der EU aufhält...

Little Dwarf
09.06.2011, 16:12
Kino.to war mir zwar ein Begriff, aber keine Option (ich vermute mal, dass die Quali rotzig ist ... und außerdem wäre meine Leitung viel zu langsam ...).
Da leg ich mir doch lieber einfach ne DVD oder Blu-ray in den Player ;)

Übrigens ein schöner Beitrag auf "Der Postillon" zu dem Thema :D
http://www.der-postillon.com/2011/06/razzia-bei-kinoto-zwingt-millionen-user.html

fireball
09.06.2011, 17:31
die Achillesferse jedes illegalen Geschäftes: Der Geldfluß. Es heißt nicht umsonst "Follow the money"

Das könnte sich mit der zuehmenden Verbreitung von BitCoin allerdings auch ändern...

JPK
10.06.2011, 15:10
Das könnte sich mit der zuehmenden Verbreitung von BitCoin allerdings auch ändern...
Frueher hat die Pr0n-Industrie die Technik vorangetrieben und nun die Raubkopierer ..*hhrrrrhhhrrrr*:ja:
Da sag einer, das alles nur schlechter wird ... :D

BergH
10.06.2011, 15:23
Kino.to war mir zwar ein Begriff, aber keine Option (ich vermute mal, dass die Quali rotzig ist ... und außerdem wäre meine Leitung viel zu langsam ...).
Da leg ich mir doch lieber einfach ne DVD oder Blu-ray in den Player ;)

Übrigens ein schöner Beitrag auf "Der Postillon" zu dem Thema :D
http://www.der-postillon.com/2011/06/razzia-bei-kinoto-zwingt-millionen-user.html

Baoahhh Hey , wenn Du mit dem Link nicht mal wieder für Ärger sorgst.
Die nennen ja > 7 andere Streaming Seiten.



@fireball
Das war doch schon bei
www.welcometothescene.com (http://www.welcometothescene.com) Thema.
damals war es imho paypal über das man die MoviePiraten kriegen wollte.

frauhansen
10.06.2011, 19:14
Die kannste meinetwegen auch hier in Klartext reinschreiben
Was wer dann klickt und was dort tut ist nicht der einflussbereich des HKT

ronin
13.07.2011, 10:27
Und sie sind wieder da: www.KinoX.to

Artikel dazu auf n-tv (http://www.n-tv.de/technik/Illegales-Filmportal-wieder-online-article3789936.html)

ronin
11.04.2012, 15:17
Heute wurde ein Urteil gesprochen, 3 Jahre und 10 Monate Haft für einen der Programmierer.

Quelle: n-tv (http://www.n-tv.de/technik/Kino-to-Programmierer-faehrt-ein-article5999766.html)

Maxe
11.04.2012, 15:42
Lt. Spiegel (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,826929,00.html)ist es bereits das 5. Urteil in der Angelegenheit und alle recht heftig. »2011 waren bereits mehrere Mittäter im kino.to-Fall zu Haftstrafen verurteilt worden:

2. Dezember: Ein 33 Jahre alter Web-Designer bekam zweieinhalb Jahre Haft. Er hatte nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis abgelegt. ...
7. Dezember: Drei Jahre Haft bekam der 27-jährige Administrator, ...
15. Dezember: Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte gestanden, gegen Bezahlung Tausende Raubkopien bei Filehostern eingestellt zu haben ...
22. Dezember: Der sogenannte "Serverbeschaffer" wird zu drei Jahren und fünf Monaten Haften verurteilt. Er soll Speicherplatz im Ausland angemietet ...«
Die ständige Erwähnung vom "dicken" Geld aus Werbeeinnahmen, ohne Nennung der Kosten, soll naheliegend den Neid anstacheln und ein "richtig so" erheischen. Die Geständnisse haben m.E. kaum genutzt. Im bisher letzen Fall, dem erwähnten Programierer, hat es gerade mal 4 Monate (3 Jahre und 10 Monate statt 4 Jahre und 2 Monate) gebracht.

Sarkasmus:
Hätten sie mal lieber Verbrechen gegen Leib und Leben begangen, wären sie wohl "billiger" davon gekommen.

Vorsorglich und ehrlich:
Ich habe das "Angebot" genauso wie andere nie genutzt, denn das Geld habe ich und Videothek und Kauf ist mir einfach bequemer.

Quentin
11.04.2012, 16:57
Moment... einer designed eine Webseite und kriegt 2,5-3 Jahre, der aber, der die Filme gegen Geld organisiert und hochlädt, nur Bewährung??? HÄ?

Gruß,
Quentin

Maxe
11.04.2012, 17:45
Heise.de (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Weiteres-Urteil-im-Fall-Kino-to-1397205.html) meint dazu:
»In der Begründung der Strafzumessung betonte der Richter, der Angeklagte sei nur ein kleiner, untergeordneter Teilnehmer im System kino.to gewesen.«

Spannenderweise bemißt sich die Strafe nicht mehr an der Schwere der Schuld, sondern am relativen Verdienst: »... habe der Mann in zwei Jahren über 12.000 Euro erwirtschaftet, heißt es in der Mitteilung der GVU weiter. Damit hat der Verurteilte laut Generalstaatsanwalt pro Raubkopie nur sehr wenig verdient – gerade einmal 10 Cent. Der Hauptadministrator habe dagegen jährlich im sechsststelligen Bereich verdient, der Mann an der Spitze sogar im Millionenbereich.« (a.o.g.O.)

Und »Informationen nach ist er HartzIV gemeldet. Da wird sich die ARGE bald an ihn wenden und Geld zurück fordern. Außerdem muß er damit rechnen, daß ihm noch ein Verfahren wegen des Sozialbetrugs droht.« (heise-Forum (http://www.heise.de/newsticker/foren/S-auf-den-kommen-noch-ganz-andere-Probleme-zu/forum-218004/msg-21190063/read/))

Maxe
19.04.2012, 13:24
»Zwei Personen, die Kino.to (http://www.golem.de/specials/kino.to/) mit Werbung versorgt haben sollen, sind festgenommen worden. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung« (Golem.de (http://www.golem.de/news/razzien-auch-kino-to-werbevermarkter-verhaftet-1204-91156.html)).

Ich gebe zu, ich bin in der Vergangenheit naiv davon ausgegangen, daß Strafen i.e.S. und insbesondere freiheitsentziehende Maßnahmen nur auf Grundlage des StGB ausgesprochen werden, weit gefehlt: Schon § 108a UrhG droht bis zu 5 Jahren Knast für den Täter an. Lediglich jemand der diesen unterstützt, und sei es mit Werbung "versorgt", "benötigt" das StGB, den § 27 "Beihilfe".

Konsequenterweise werden hoffentlich als nächstes die Vermieter verhaftet und verurteilt, weil sie den Bösen Unterschlupf gewährt haben!

Nagut, nur böse Internetnutzer ... weit gefehl! In folgenden Artikel wird ernsthaft und sachlich dargelegt, warum ich mich ebenfalls der Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gem. §§ 106, 108a UrhG i.V.m. § 27 StGB schuldig mache, wenn ich einem Straßenmusikanten einen Euro gebe :nein:
http://www.ip-notiz.de/strafbarkeitsfalle-auf-dem-weg-zur-arbeit/2009/03/13/

goemichel
19.04.2012, 17:45
Jaja - so hart kann das Leben sein...

Maxe
19.04.2012, 20:42
Quark, kann gelöscht werden.

Maxe
04.12.2013, 12:40
Der Fall hat weitere Folgen und die Sperr-Phantasienen nehmen weiter Gestalt an:

»Internetanbieter können zur Sperrung illegaler Filmwebsites verpflichtet werden. Dies gelte auch für Provider, deren Kunden auf solchen Webseiten möglicherweise Filme sehen oder herunterladen, argumentierte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (http://docs.dpaq.de/5691-c_0314_2012_de_cnc.pdf) am Dienstag (Rechtssache C-314/12). In den meisten Fällen halten die Richter sich an die Expertise ihres Gutachters.«
http://www.sueddeutsche.de/digital/eugh-gutachter-zu-kinoto-blockade-von-illegalen-internetseiten-ist-rechtmaessig-1.1828049

Kino
17.01.2014, 15:40
Sobald ein Portal dicht gemacht wird, wachsen mehrere neue nach, ähnlich der legendären Hydra. Statt movie2k.to gibt es nun eben movie4k.to, genauso wie bei kino.to und kinox.to.
Glaube nicht, dass die Behörden das jemals vollständig unterbinden können werden. Wird wohl eher darauf hinauslaufen, dass jeder der einen Internetanschluss hat, eine Art Zwangsabgabe bezahlen muss. Ähnlich wie die Sauerei mit der Zwangsabgabe für die GEMA, VG Bild-Kunst u. VG-Wort beim Kauf von Festplatten, Pc's, Tablets und allen erdenklichen anderen Datenträgern, ja selbst Druckern und Scannern.

Maxe
28.10.2014, 08:05
Sobald ein Portal dicht gemacht wird, wachsen mehrere neue nach
http://www.heise.de/newsticker/meldung/kinox-to-nach-Razzia-weiter-online-Behoerden-haben-keinen-Zugang-2435404.html

Siehe auch:
https://tarnkappe.info/meinung-der-bust-von-mygully-und-kinox/
https://tarnkappe.info/geruechte-die-boerse-bz-und-ihr-singvogel/

Maxe
03.11.2014, 08:19
Freistaatsfeinde No. 1 und 2:
http://www.polizei.sachsen.de/de/3580.htm