W-mute
01.06.2011, 17:25
Hi,
ich habe eine gebrauchte Bandit gekauft. Laut Verkäufer ist sie unfallfrei, nur einmal bei ca. 10km/h beim in die Garage fahren umgekippt und dabei versehentlich am Gashebel gedreht. Das steht so auch im Kaufvertrag drin.
Jetzt hat sich in der Werkstatt herausgestellt, dass da offensichtlich noch mehr passiert ist. So hat mich die Beschädigung am Motordeckel zwar stutzig gemacht, aber ich dachte mir, dass das auch bei besagtem Umfall passiert sein könnte.
Laut Werkstattmenschen kann das aber definitiv nicht der Fall sein. Auch die Kette ist nicht, wie mündlich besprochen (in Beisein eines Zeugen), aber nicht schriftlich im Vertrag fixiert, erneuert worden. Da ist bald ein neuer Kettensatz fällig.
Weiterhin ist der verbaute Lenker nicht original, nicht eingetragen und hat auch keine entsprechende E-Nummer. Da habe ich jetzt schon mal den originalen besorgt und anbauen lassen.
Dummerweise ist mir bei Vertragsunterschrift nicht aufgefallen, dass es ZWEI Abschnitte im Vertragsformular gibt, wo man ankreuzen kann, dass die Maschine unfallfrei ist. Eine für den Zeitraum, in dem die Maschine dem Verkäufer gehört hat, und eine, für den Zeitraum davor. Das Kreuz für Unfallfreiheit ist dementsprechend leider nur in dem ersten Abschnitt gesetzt.
Meine Frage: Lohnt es sich, da nochmal nachzuverhandeln und so eventuell das Geld für den Kettensatz und den neuen Lenker zu bekommen? Oder ist das sinnlos, weil er sich darauf rausreden kann, dass das der Vorbesitzer gemacht hat und ihm nicht bewusst war?
Und falls es sich lohnt, erstmal anrufen oder gleich durch Schreiben vom Anwalt andeuten, dass man eine Rechtschutzversicherung hat? Ich bin ja eher für erstmal anrufen...
Dann lasst mal hören/lesen ;)
ich habe eine gebrauchte Bandit gekauft. Laut Verkäufer ist sie unfallfrei, nur einmal bei ca. 10km/h beim in die Garage fahren umgekippt und dabei versehentlich am Gashebel gedreht. Das steht so auch im Kaufvertrag drin.
Jetzt hat sich in der Werkstatt herausgestellt, dass da offensichtlich noch mehr passiert ist. So hat mich die Beschädigung am Motordeckel zwar stutzig gemacht, aber ich dachte mir, dass das auch bei besagtem Umfall passiert sein könnte.
Laut Werkstattmenschen kann das aber definitiv nicht der Fall sein. Auch die Kette ist nicht, wie mündlich besprochen (in Beisein eines Zeugen), aber nicht schriftlich im Vertrag fixiert, erneuert worden. Da ist bald ein neuer Kettensatz fällig.
Weiterhin ist der verbaute Lenker nicht original, nicht eingetragen und hat auch keine entsprechende E-Nummer. Da habe ich jetzt schon mal den originalen besorgt und anbauen lassen.
Dummerweise ist mir bei Vertragsunterschrift nicht aufgefallen, dass es ZWEI Abschnitte im Vertragsformular gibt, wo man ankreuzen kann, dass die Maschine unfallfrei ist. Eine für den Zeitraum, in dem die Maschine dem Verkäufer gehört hat, und eine, für den Zeitraum davor. Das Kreuz für Unfallfreiheit ist dementsprechend leider nur in dem ersten Abschnitt gesetzt.
Meine Frage: Lohnt es sich, da nochmal nachzuverhandeln und so eventuell das Geld für den Kettensatz und den neuen Lenker zu bekommen? Oder ist das sinnlos, weil er sich darauf rausreden kann, dass das der Vorbesitzer gemacht hat und ihm nicht bewusst war?
Und falls es sich lohnt, erstmal anrufen oder gleich durch Schreiben vom Anwalt andeuten, dass man eine Rechtschutzversicherung hat? Ich bin ja eher für erstmal anrufen...
Dann lasst mal hören/lesen ;)