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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schild statt LKW



Sasquatch
19.05.2011, 17:24
Ende des Monats bekomme ich hoffentlich ein dickes Paket aus dem Ausland mit meiner Kleinen drin in den Hof gestellt. Einziges Problem, ich darf in Deutschland nicht legal auf ihr reiten.

Deswegen will und muß ich wohl Papa TÜV vorher fragen. Jetzt muß ich Sie nur irgendwie zu ihm bringen. Meine erste Idee war einen LKW mieten. Nur ist das Ein- und Ausladen (werde wohl keine Hilfe haben) nicht ungefährlich und außerdem mächtig lästig.

Jetzt brachte mich ein Kollega auf die Idee mit einem Kurzzeitkennzeichen. Die sind ja grundsätzlich für Prüfungs- und Überführungsfahrten gedacht. Eine Versicherungsnummer dazu habe ich heute auch schon bekommen. Und das Amt will angeblich nur diese Nummer und meinen Ausweis.

Aber irgendwie traue ich der Sache nicht. Kann das wirklich angehen, ein Fahrzeug, daß noch niemals in Deutschland angemeldet war, daß keine Papiere hat und von niemandem überprüft wurde? Einfach Schild dran und gut? Ich meine, dann könnte man das ja auch einfach mit einem GoKart machen, so lange es Licht und Blinker hat, oder?

Ob ich einfach mal die Bullen fragen soll?

goemichel
19.05.2011, 17:42
Jepp - genau so geht das. Kennzeichen dran, zum TÜV, mit den Gutachten zum StVA, dort "richtig" anmelden, ferdsch.

Sasquatch
19.05.2011, 17:45
Ja aber ja aber... ganz egal was? Auch mit was komplett selbstgebasteltem?

Wenn ich das Schild selbst habe, muß ich aber vorher nochmal zu meinem Versicherungsfritzen und auch wirklich eine abschließen, oder?

baustelle100a
19.05.2011, 17:51
Ach Jungs, das kann doch sooo einfach sein:

Es geht einfach mit dem Kurzzeitkennzeichen.

Gebrauchtes KFZ anmelden - welchem bisher ein auswärtiges Kennzeichen zugeteilt ist!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsdoppelkarte je nach Vorgang evtl. für Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief/ ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Fahrzeugschein/ ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis der gültigen HU & ASU (Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung)
- Kennzeichen
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Stillgelegtes Gebrauchtes KFZ anmelden - welchem bisher ein auswärtiges Kennzeichen zugeteilt war!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsdoppelkarte je nach Vorgang evtl. für Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief / ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Abmeldebescheinigung = Bescheinigung über Stillegung /ab Okt. 2005 Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis der gültigen HU & ASU = Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber

Kurzzeitkennzeichen für Probe- bzw. Überführungsfahrten!

- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Versicherungsdoppelkarte für Kurzzeitkennzeichen
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt + Personalausweis oder dessen Kopie vom Auftraggeber
Quelle:
http://www.leipzig-sachsen.de/leipzig-gebrauchtwagen/kfz-zulassung.html

Ähm...wieso keine Papiere? Beim Umzug aus Ost mal fix Nachbars Karre mit eingepackt? Oder waren die Papiere aus Reispapier und im Flieger gab es nix zu futtern.:D

Gibt es in Japan keine Nummernschilder, heftet man dort stattdessen kleine Namensschilder mit Büroklammern an die Speichen? Kaufvertrag auch nicht, weil doch vom Nachbarn?:confused:

Du wirst doch irgendwas haben, dass die Karre mal Dein war, in Japan gefahren ist und vor allem auch gefahren werden konnte, nicht nur geschoben.

Gruß Kerstin

PS: Ja, Du mußt zum Versicherungsfritzen und wirklich abschließen. Brauchst aber nicht gleich die Beiträge zu löhnen, nur die Versicherungskarte abziehen zum Anmelden.
Die Beiträge kannst Du auch permanent schuldig bleiben, jede Versicheung gibt Dir ein halbes Jahr Basis-Schutz, wenn Du bis nach 6 Monaten nicht gelönt hast, meldet die Versicherung das der Poli und die legen dann Deine Karre still.
Jede neue Versicherung gewährt bei Neuantrag wieder 6 Monate Basis-Schutz, wenn mann es also gut timt, kommt man bei der hohen Anzahl an Anbietern sein ganzes Motorradfahrerleben ohne Beitragszählung aus, weil wenn die eine meldet, dass Du bei ihr ohne Schutz bist, bist Du schon längst bei der nächsten oder übernächsten oder so.:Schweigen:

Sasquatch
19.05.2011, 18:02
Ist einfach so, weil es in Japan keinen Fahrzeugbrief und keinen Fahrzeugschein gibt, sondern nur einen Shakenshoumeishou. Und der wird eingezogen sobald man das Motorrad abmeldet, weil man sonst vom Zoll keine Ausfuhrerlaubnis kriegt. Auch das Schild haben mir die Schweine weggenommen.

Sprich, sobald das Teil bei mir auf dem Hof steht, ist das einzige was ich habe ein (für Deutsche unleserlicher) Kaufvertrag und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom deutschen Zoll.

Und damit fühle ich mich mit keinem der 3 von dir zitierten Fälle so richtig konform... Am ehesten mit dem letzten.

baustelle100a
19.05.2011, 18:11
Bimmel die hier mal an, wie die die Importkarren aus Japan hier angemeldet kriegen.

http://www.motorrad-kaup.de/cms/index.php?id=6
Motorrad Kaup
Vogelsangerstr. 350
50827 Köln (Bickendorf)

Fon: +49.221.76 06 36 6
Fax: +49.221.28 08 74 6
Mobil: 0171.44 93 59 3

Fragen kostet nix.

Gruß Kerstin

Sasquatch
19.05.2011, 18:19
Danke, aber bei Import läuft das anders, da hast du auch praktisch immer ein Certificate of Conformity in der Hand oder machst ne vollständie Abnahme mit AU. Umzugsgut hat wieder ganz andere Sonderregeln.

Ich nehme an der Kaup kauft die einfach beim Export Center von ReddoBaron, da kriegt er alle Papiere die er braucht. http://www.redbaron.co.jp/english/eng_13.html

baustelle100a
19.05.2011, 18:19
Nachtrag:
Deine Karre ist doch "Umzugsgut" oder?


Was bedeutet der Begriff "Umzugsgut"?

Wenn Ihr importiertes Fahrzeug im Ausland mindestens sechs Monate auf Sie zugelassen war und in Deutschland auch wieder auf Sie zugelassen werden soll, gilt es als "Umzugsgut".

Solche Fahrzeuge müssen manche Vorschriften, die sonst bei der Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollgutachten) eingehalten werden müssen, nicht erfüllen.

Die Zulassungsbehörden erteilen dann Ausnahmegenehmigungen, die sonst nicht erhältlich sind. Das spart evtl. Umbau- und Prüfungskosten und erleichtert die Zulassung in Deutschland deutlich.

Ein Beispiel:
Für Ihr Fahrzeug liegt kein Nachweis über das Abgasverhalten nach EG vor. Im Normalfall muss dann eine teure Messung auf dem Abgasprüfstand durchgeführt werden, da sonst eine Zulassung in Deutschland nicht möglich ist. Als "Umzugsgut" kann auf den Abgasnachweis verzichtet werden, eine Ausnahmegenehmigung wird im Zuge der Zulassung des Fahrzeugs erteilt.

Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, zusätzliche weitergehende Ausnahmegenehmigungen zu erhalten, sollte mit dem begutachtenden Sachverständigen und der zuständigen Behörde abgesprochen werden, da hier die Verfahrensweisen in den verschiedenen Bundesländern noch nicht ganz einheitlich sind.

Als Nachweis dafür, ob Ihr Fahrzeug ein Umzugsgut ist, gilt z.B. das originale "Certificate of title", dessen Erstellungsdatum und Fahrzeughalter ersichtlich sind oder das entsprechende Zulassungsdokument eines anderen Staates.

Bei der Verzollung und Entrichtung der Mehrwertsteuer für Fahrzeuge bewirkt der Status "Umzugsgut" eine deutliche Kostenreduzierung. Bitte fragen Sie hierzu direkt bei ihrem zuständigen Zollamt nach.
Quelle: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/umzugsgut

Dann fährst Du halt mit permanenter Ausnahmegenehmigung.

Sasquatch
19.05.2011, 18:23
So isses. Es geht jetzt nur um die 3 Tage, die ich brauche um meine Ausnahme beim TÜV abzuholen.
Certificate of Title hab ich allerdings auch nicht. Der TÜV redet praktisch immer nur von US-Karren. Als ob es keine anderen Länder auf der Welt gibt. Was wäre denn wenn ich tierisch auf russische Autos stehe?

baustelle100a
19.05.2011, 18:26
Also die Kurzzeit-Kennzeichen darftst Du 5 Tage fahren, das passt dann.

Sasquatch
19.05.2011, 18:30
Also kann man grundsätzlich für 5 Tage alles fahren was man anschleppt, so lange die Versicherung den Quatsch mitmacht. Krass...
Kommt mir ungewohnt einfach vor.

baustelle100a
19.05.2011, 18:34
So, hier noch die Hilfestellung zur Zulassung von ausländischen Gebrauchten ohne Papiere.


Bei der Zulassung von Importfahrzeugen sind die ausländischen Fahrzeugpapiere (§ 7 FZV) sowie bei Einfuhr von ausserhalb der EU ein Verzollungsnachweis (§ 6 Abs. 6 FZV) vorzulegen.

Auch wenn die ausländischen Fahrzeugpapiere nicht vorliegen, so ist von der Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung auszustellen (§6 Abs. 2), wenn die Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden kann (§ 12 Abs. 1 FZV).
In diesem Fall ist der Eigentumsnachweis auf andere Weise zu erbringen.
Wie der Nachweis zu erbringen ist, ist in der StVZO, wie auch der FZV, nicht weiter ausgeführt.
Hier sind also ein Kaufvertrag, der Verzollungsnachweis oder eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung, sowie möglichst viele ausländische Papiere, z.B. ausländische Fahrzeug-Steuerbescheinigung, ehemaliges Kennzeichen und Rechnungen (im Original) als Nachweis vorzulegen. Der Kaufvertrag sollte Namen und Anschrift von Käufer und Verkäufer sowie den Hinweis des Verkäufers enthalten, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum ist. Ebenfalls hilfreich: Kopie der Ausweispapiere des Verkäufers.

Näheres regelt die “Änderung der Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vom 10.03.2005
- Ausfüllung eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II durch die Zulassungsbehörden-”
Hier sind die o.a. Voraussetzungen aufgelistet.
http://www.lll.privat.t-online.de/html/zulassung.html

Gleich mit Gesetzestexten und allem drumrum auf der Site.

Du mußt also nur den Nachweis hinbekommen, dass Nachbars Karre Deine ist.:)

Sasquatch
19.05.2011, 18:37
Super Danke. Solche Dokumente hab ich genug um den Beamten damit zu erschlagen. Ist nur die Frage ob er sie auch lesen kann. Dummerweise schreibt man in J nichtmal das Datum (Jahr des Kaiser Heisei 23) oder meinen Namen in uns bekannter Weise.

baustelle100a
19.05.2011, 18:46
In Germany galt schon immer eine andere Zeitrechnung, speziell bei Ämtern und Behörden.:D


Das klingt ja eigentlich alles so, als ob in Japan nicht so viel mit Behördenkrams-Unwesen zu machen ist. Das Traumland schlechthin?

Sasquatch
19.05.2011, 18:56
Ahahahahaha... Du brauchst in Japan eine Lizenz um dir die Nase pudern zu dürfen. Also genau genommen brauchst du erstmal eine ausgestellte Erlaubnis einen Antrag für eine Lizenz dir die Nase pudern zu dürfen, welche man natürlich erstmal beantragen muß. Die Abmeldung selbst ohne Wartezeiten hat etwa 4 Stunden gekostet. Asterix in Rom ist ein Scheiß dagegen.

Nicht unwesentlich verschlimmert hat das auch noch die Tatsache, daß "ausländisches Pack" wie ich es war nichtmal meldefähig ist (kein Eintrag im Juuminhyou), um den Wohnsitz beweisen zu können. Wird in einer Sonderkartei geführt, die eine Ausstellung entsprechender Dokumente gar nicht vorsieht. So versucht man Ausländer von Rentenansprüchen und Immobilienkäufen fernzuhalten. Japan ist nicht nur kompliziert sondern auch bis auf tiefste rassistisch. Nicht offiziell natürlich.

Sieht man ja auch am Tokioter Bürgermeister. Der meinte Frauen und Ausländer zuerst - also abkratzen. Zack haben sie ihn erstmal wiedergewählt.

frauhansen
19.05.2011, 18:56
Also kann man grundsätzlich für 5 Tage alles fahren was man anschleppt, so lange die Versicherung den Quatsch mitmacht. Krass...
Kommt mir ungewohnt einfach vor.
so isses aber... mach dir da keinen Kopp. Einzig augenscheinlich nicht verkehrtüchtig darf es nicht sein, daber das ist ja in dem fall nicht gegeben

goemichel
19.05.2011, 19:10
...ich weiß gar nicht mehr, warum ich mich eingemischt hab...:rolleyes:

Sasquatch
19.05.2011, 19:40
Wir auch nich :D:p

Eckhaard
19.05.2011, 22:13
Ansonsten stell das Dingen auf nen Pkw Anhänger ...

Quentin
20.05.2011, 00:35
Beim Kaufvertrag könnte Dir halt evtl. blühen, dass Du eine beglaubigte Übersetzung von organisierst... also wegen Nichtlesbarkeit :)

Gruß,
Quentin

frauhansen
20.05.2011, 08:14
Ansonsten stell das Dingen auf nen Pkw Anhänger ...
Was er ja wie gesagt mit Kurzzeitkennzeichen nicht muss.

Aber recht haste schon. Auf nen ausreichend langen Hänger ist ein Mopped mit 3 Spannguten ausreichend gesichert

ronin
20.05.2011, 08:52
Was dann ja aber auch wieder bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Hängerkupplung, Anhänger, Rampe, Fahrerlaubnis zum Führen des Hängers, etc. vorhanden sein muss. Und Aufladen sowie verzurren des Moppeds auf dem Hänger mag alleine zwar möglich sein, ist aber doch je nach Konstitution des Ladenden riskant, mindestens aber ...unkomfortabel.

BergH
20.05.2011, 09:32
tach auch !

Wie war das :
Ist kesrtin Juristin , oder mit einem verbandelt?
Irgendwie versinke ich gerade in Hochachtung, ob Ihrer breiten angelegten juristischen Fähigkeiten.

Und ich habe noch nicht mal ein Bild von ihr. :evil:

Sasquatch
20.05.2011, 09:43
Also Führerscheine aller Art habe ich tatsächlich ausreichend. Ich bin noch um den neuen drumherum gekommen damals.
Aber ein Auto mit Kupplung hab ich keins.
Wenn ich die Kurzzeitversicherung dann mit der anschliessenden richtigen verrechnen lassen kann, sollze das eh die Lösung sein. Ich kann dann auch ganz bequem tanken und eventuell notwendige Austauschteile kaufrn gehen (ich denke da z.B. an die Hupe...)

Sasquatch
20.05.2011, 09:43
Also Führerscheine aller Art habe ich tatsächlich ausreichend. Ich bin noch um den neuen drumherum gekommen damals.
Aber ein Auto mit Kupplung hab ich keins.
Wenn ich die Kurzzeitversicherung dann mit der anschliessenden richtigen verrechnen lassen kann, sollze das eh die Lösung sein. Ich kann dann auch ganz bequem tanken und eventuell notwendige Austauschteile kaufrn gehen (ich denke da z.B. an die Hupe...)

ronin
20.05.2011, 09:56
ich denke da z.B. an die Hupe...

Hupt die auf japanisch oder warum muss da was gemacht werden? :D

Sasquatch
20.05.2011, 09:57
Ja, oder ich muss auf Linkslenker umrûsten...

Eckhaard
20.05.2011, 10:03
Was dann ja aber auch wieder bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Hängerkupplung, Anhänger, Rampe, Fahrerlaubnis zum Führen des Hängers, etc. vorhanden sein muss. Und Aufladen sowie verzurren des Moppeds auf dem Hänger mag alleine zwar möglich sein, ist aber doch je nach Konstitution des Ladenden riskant, mindestens aber ...unkomfortabel.Für mich wäre das einfacher gewesen als nem Kennzeichen/Versicherung hinterherzurennen, daher habe ich das mal angemerkt. Und wenn es sich nicht um eine Goldwing mit 3,8t handelt, kann man so ein Moped auch mal mit zwei Mann auf nen Hänger stellen.

@Zur Hupe: An meinem Audi war seinerzeit die Hupe defekt und ich bat meinen Nachbar (Mazdahändler) ne neue einzubauen. Als ich dann irgendwann mal hupen mußte und da ein Miiiiieep rauskam, habe ich nie wieder drauf gedrückt. Peinlich! Wer weiß was die im Inland einbauen ...

ronin
20.05.2011, 10:40
..., kann man so ein Moped auch mal mit zwei Mann auf nen Hänger stellen.
Da hast Du sicher recht, nur steht halt schon im Erstpost:


Nur ist das Ein- und Ausladen (werde wohl keine Hilfe haben) nicht ungefährlich und außerdem mächtig lästig.

frauhansen
20.05.2011, 10:43
No way! Ohne Rampe, stellst du da mit zwei normal genauten Männern keine 200kg Maschine auf nen Hänger. Primär mal wegen der fehlenden Griffmöglichkeiten.

Sasquatch
20.05.2011, 10:43
Da rede ich aber von einem Sprinter oder so. Anhänger wäre nicht weiter wild.

frauhansen
20.05.2011, 10:47
In nen Sprinter bekommste die auch alleine rein. Den stellste untenan die Rampe der Teifgarage. Dann ein amtliches Brett hinten angelegt und gut genug fixiert und dann kannste fast ebenerdig rein fahren.
Machste das alles ebenerdig brauchst im Sprinter/Hänger einen der Dir die Kiste "abnimmt" weil dir sonst die Arme ausgehen oben und Du gefahrläufts die Kiste zu verlieren. Auf der Höhe haste 0 Hebel um noch was zu halten.

Aber wir reden hier immer noch über eine option die Du als Threadstarter ehh nicht ergreifen musst das es die Option Kurzzeitkennzeichen gibt. Warum bist du eigentlich nicht schon lange bei der Zulassungsstelle gewesen und hast dir Dein Kuchenblech abgeholt?!

ronin
20.05.2011, 10:49
Also ich ging jetzt schon davon aus, dass Eckhaard das Mopped nicht auf den Hänger heben wollte, sondern schon eine Rampe/Planke benutzen wollen würde. ;)

Ob nu Sprinter oder Hänger (beides mit Rampe) ist eigentlich egal. Das alleinige Hantieren mit dem 200kilo Klumpen Metall die Rampe rauf und dann sicher abstellen ist wirklich nicht so geil ...habs leider schon ausprobieren müssen. :(

/edit, weil hansen dazwischen gepostet hat: Klar, wenn ich optimale Bedingungen habe, ist das alles kein Problem ...wer hat die aber schon immer?

Sasquatch
20.05.2011, 11:09
Bin im Augenblick jede Woche kreuz und quer in D unterwegs. Dank der Bahn auch mal länger, da bleibt leider nur Zeit für blanke Theorie.
Je nachdem wie das Ergebnis heute abend ist kann ich mich auch endlich mal um anderes kümmern.

Also alleine Einladen mach ich nicht, dafür hat der Transport bis hierher zuviel gekostet.

Sasquatch
20.05.2011, 11:09
Bin im Augenblick jede Woche kreuz und quer in D unterwegs. Dank der Bahn auch mal länger, da bleibt leider nur Zeit für blanke Theorie.
Je nachdem wie das Ergebnis heute abend ist kann ich mich auch endlich mal um anderes kümmern.

Also alleine Einladen mach ich nicht, dafür hat der Transport bis hierher zuviel gekostet.

BergH
20.05.2011, 11:50
No way! Ohne Rampe, stellst du da mit zwei normal genauten Männern keine 200kg Maschine auf nen Hänger. Primär mal wegen der fehlenden Griffmöglichkeiten.

Beim C1 ging das.
Allerdings brachte ich den zu seiner Verwertung. :heul:

frauhansen
20.05.2011, 11:52
Wir reden hier von Motorrädern und nicht von Krankenfahrstühlen.

Und ja, das haste dir nu selber zuzuschreiben ;-)

std
20.05.2011, 13:27
Hi

also über Rampe/Brett AUF den Hänger oder Sprinter ist kein Problem für jemanden der halbwegs die Spur halten kann. Fährst einfach rauf

Für einen allein ist eher rückwärts wieder runter das Problem

baustelle100a
20.05.2011, 18:50
Hi Stefan, Dich gibt es ja auch noch.:)

Und wie immer hast Du recht.
Wieso zerbrechen sich eigentlich alle den Nüschel, wie man die Karre die Rampe hoch kriegt, wenn man die einfach hochfahren kann.

Beim runter wird sich doch irgendwo beim Tüv 'ne Blumenrabatte finden oder 'ne erhöhte Bordsteinkante (letzteres immer dort suchen, wo für Rollstuhlfahrer ausgeschildert ist - da werden an Ämtern immer extra Barrieren eingebaut, damit dort keiner hinkommt.:Schweigen: )

Gruss Kerstin

baustelle100a
20.05.2011, 19:00
Wie war das :
Ist kesrtin Juristin , oder mit einem verbandelt?
Irgendwie versinke ich gerade in Hochachtung, ob Ihrer breiten angelegten juristischen Fähigkeiten.

Alles was mit Rechts-Fragen zu Häusle, Wohnung oder allgemeine Lebenssituation zu tun hat, ist bei mir schon permanentes Grundwissen, braucht man irgendwie andauernd und muss nur regelmäßig auf den neuesten Stand bringen.
Bei allen anderen Fragen geh ich anbandeln...sind ja nur so 2-3 Meter (meist auch weniger:Schweigen: ) zum nächsten Juristen.


Und ich habe noch nicht mal ein Bild von ihr. :evil:
Ach Holger, Du kannst einem schon leid tun - geh doch mal bei hansen gucken, der hat sogar "Kerstin von hinten":D

Gruß Kerstin

BergH
20.05.2011, 21:09
Ach Holger, Du kannst einem schon leid tun - geh doch mal bei hansen gucken, der hat sogar "Kerstin von hinten"

Gruß Kerstin

tach nochmal !
Da sag ich jetzt mal besser nix zu !
:evil:

Wo Du doch Holger von vorne haben könntest ! :evil:

frauhansen
20.05.2011, 22:37
na ja... das mit dem rauf fahren würd ich aber nu wirklich nicht machen... und ich denk ich kann fahren. Aber was ich definitiv nicht kann ist... aus irgend einem Grund anhalten und die füsse runter nehmen. Nimmste den Weg in Angriff, dann musst du das auch durchiehen können. somst hast scherben am Bock und am ego.

std
21.05.2011, 06:29
@Hansen

versteh ich nicht. Hab ich schon mehrfach gemacht. Wo ist das Problem über ne 30cm Planke zu fahren und auf dem Hänger anzuhalten

sollte natürlich stabil genug sein das es nicht in der Mitte durchbricht
Ich bevorzuge sowas

827

std
21.05.2011, 06:45
Nachtrag

ich hatte natürlich den Vorteil das mein Vater quasi permanent am Eigenheim arbeitete und so ein Gerüstbrett immer verfügbar war

Und man sollte sich natürlich auch sicher sein. Kann mir schon vorstellen das da so mancher ne innere Sperre hat eine Strecke zu überwinden wo er die Füße nicht absetzen KÖNNTE.
Ist ja beim balancieren über einen Balken nicht anders
Auf ner Linie laufen geht, auf nem Balken fängt man an zu wackeln. Je mehr umso höher der balken angebracht ist

frauhansen
21.05.2011, 07:27
jeder wie er es für richtig hält. Ich finde einen Balken zu einem sich bewegenden und ggf. gefeerten Teil wie nem Hänger oder nem Bus nicht grad so einfach. Das Teil bewegt sich, nicht zuletzt sobald ich über die erste Kante bin beim drauf fahren.
Mir ist selbst beim drauf schieben die Bohle schon ein par mal gut genug verrutscht das ich zurücksetzen musste.

Sasquatch
21.05.2011, 09:55
Genau sowas kommt überhaupt nicht in Frage. Das ist schon mit dem Fahrrad gefährlich genug, kann sich jeder auf America's stupidest home videos bis zum abwürgen angucken...
Das gute alte hat bisher immer geklappt Argument kann ich nicht gelten lassen, das ist wie Säure panschen ohne Handschuhe aber mit "ich pass ja auf", oder "halt mal die Leiter, die wackelt ein bißchen".

baustelle100a
21.05.2011, 20:25
Mensch, dann fahr/ geh in den nächsten Baumarkt und hol Dir 2 12,5mm OSB-Platten. Sind 60 breit und 200 lang. Kosten je 10 Euronen. Die mit 6 Schräubs zusammenschrauben. Paar Schrauben wirst Du ja noch haben.
Nimm noch 1 Stck. 18/24 Dachlatten mit, die Du Dir dort auf 50 cm schneiden lässt. Diese verteilt quer auf die obere OSB schrauben und fertig ist.
Dann hast Du eine 60 cm breite Rampe mit Schutz zum Rückrutschen und das alles ist Geschichte.

Oder stell die Karre neben den Hänger und kipp die einfach drauf (dann ist die Karre zwar Geschichte, aber drauf).:D

Oder hol Dir endlich ein Kurzzeitdings, dann ist das alles hier Geschichte.

Gruss Kerstin

goemichel
21.05.2011, 20:41
Oder hol Dir endlich ein Kurzzeitdings, dann ist das alles hier Geschichte. ....:ja:

frauhansen
22.05.2011, 02:00
BigAl hat sich während all den Jahren im Ausland einen gaaaanz essentielle eigenschaft der meisten deutschen bewahrt.... er meckert / jammert gern :-)

BergH
23.05.2011, 07:51
....:ja:

Hol Dir so ein KurzzeitDings.
(Ich will Fotos sehen.) :lol: