Moin,

ich war das ganze Jahr für meinen Arbeitgeber auswärts tätig (immer an der gleichen Stelle). Für die Tage wurde der gesetzliche Verpflegungsmehraufwand (12/24€) steuerpflichtig mit der Gehaltsabrechnung gezahlt (die drei Monate für steuerfreie Zahlung waren Ende des Vorjahres vorbei)

Ich zerbreche mir gerade über folgendes den Kopf: Da ich die Verpflegungsaufwendungen von meinem AG bekommen habe, darf ich dann keine Verpflegungspauschbeträge in der Steuererklärung bei den Werbungskosten unter Auswärtstätigkeit ansetzen. Oder?
Zumal das Steuerprogramm mehr als 90 Tage gar nicht akzeptieren würde und ich ja das ganze Jahr an dem einen EInsatzort war.

Kann da jemand von Euch etwas zu sagen?

LG
MacLeod