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Thema: Steuererklärung/Verpflegungspauschale bei Auswärtstätigkeit       

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  1. #1
    Cineast Avatar von MacLeod
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    Steuererklärung/Verpflegungspauschale bei Auswärtstätigkeit

    Moin,

    ich war das ganze Jahr für meinen Arbeitgeber auswärts tätig (immer an der gleichen Stelle). Für die Tage wurde der gesetzliche Verpflegungsmehraufwand (12/24€) steuerpflichtig mit der Gehaltsabrechnung gezahlt (die drei Monate für steuerfreie Zahlung waren Ende des Vorjahres vorbei)

    Ich zerbreche mir gerade über folgendes den Kopf: Da ich die Verpflegungsaufwendungen von meinem AG bekommen habe, darf ich dann keine Verpflegungspauschbeträge in der Steuererklärung bei den Werbungskosten unter Auswärtstätigkeit ansetzen. Oder?
    Zumal das Steuerprogramm mehr als 90 Tage gar nicht akzeptieren würde und ich ja das ganze Jahr an dem einen EInsatzort war.

    Kann da jemand von Euch etwas zu sagen?

    LG
    MacLeod

  2. #2
    Kinobesitzer Avatar von SaintHuck
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    Ich würde mal behaupten, da dir der Arbeitgeber die Verpflegungsaufwände steuerpflichtig ausgezahlt hat, darfst Du die auch die pauschalen bei der Steuerklärung mit angeben. Mehr als streichen kann man sie Dir ja nicht.

    Ich weiss nur nicht, ob das Finanzamt das tatsächlich als vorübergehende Auswärtstätigkeit anerkennt, wenn Du ein ganzes Jahr ausschließlich dort gearbeitet hast. Man könnte das ja auch als Deinen eigentlich Arbeitsplatz deuten.

  3. #3
    Cineast
    Threadstarter
    Avatar von MacLeod
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    Naja das ist andere Problem. Wobei die erste Tätigkeitsstätte eigentlich die Firma "vor Ort" ist.

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