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Thema: Resturlaub bei Arbeitgeberwechsel       

  1. #1
    Cineast Avatar von Sasquatch
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    Resturlaub bei Arbeitgeberwechsel

    Oh man, der Chef sagt was anders als die Personalabteilung sagt was anderes als der Bereichsleiter...

    OK, folgende Konstellation:

    AG1: 30 Tage vertraglicher Urlaub, bis Wechsel genommen 16, Dienstmonate in 2015 Januar bis einschließlich August
    AG2: 30 Tage vertraglichger Urlaub, Dienstmonate 2015 September bis Dezember

    Kann mir jemand sagen wie es sich verhält mit ausbezahlen und beim neuen AG zustehenden Tagen?
    If do not operate properly, can not recover the normal operation easily!

  2. #2
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von Trent_R
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    Üblicherweise werden die Urlaubstage per Monat gerechnet. 30 Tage / 12 Monate = 2,5Tage/Monat.

    Bei AG1 hättest Du also bis einschließlich August 20 Tage erwirtschaftet, von denen Du 16 genommen hast, also sollten 4 ausbezahlt werden, sofern Du sie nicht noch nimmst.
    Bei AG2 bekämst Du dann bis Jahresende noch 10 Tage.

    EDIT: Achtung, möglicherweise kann so etwas auch per Betriebsvereinbarung anders gehandhabt werden. Hast Du keinen Betriebsrat, den Du fragen kannst?
    Geändert von Trent_R (16.07.2015 um 09:01 Uhr)

  3. #3
    Cineast
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    Avatar von Sasquatch
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    Hätte ich z.B. nur 9 genommen, wäre dann allerdings das gesetzliche Jahresminimum unterschritten gewesen. Ausserdem kann man ja vor Kündigung auch alle 6 Wochen im Vorgriff nehmen. Was passiert denn dann?

  4. #4
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von Trent_R
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    Bei Minusstand (also bis zum Kündigungszeitpunkt weniger Tage erwirtschaftet als schon genommen), zieht der Arbeitgeber die nicht erwirtschafteten Tage vom Gehalt ab. Je nach Verhältnis zum AG lässt dieser die auch manchmal unter den Tisch fallen.
    Den Satz mit dem Jahresminimum verstehe ich jetzt nicht ganz.

    Noch'n EDIT: Laut der u.g. Website: "Dabei haben Arbeitgeber kein Recht, bereits zu viel genommene Urlaubstage durch Bezahlen zurückzufordern."
    Geändert von Trent_R (16.07.2015 um 09:12 Uhr)

  5. #5
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von Trent_R
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    Wow, es gibt sogar eigens für dieses Thema eine Website mit der entsprechenden URL: http://www.urlaubsanspruchbeikündigung.de/

    Wieviel man davon halten kann, weiss ich nicht. Immerhin verweisen sie auf das BundesUrlaubsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

  6. #6
    Cineast
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    Avatar von Sasquatch
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    Zitat Zitat von Trent_R Beitrag anzeigen
    Den Satz mit dem Jahresminimum verstehe ich jetzt nicht ganz.
    Laut Bundesurlaubsgesetz sind mindestens 20 / 24 Tage pro Jahr zu gewähren.

    Hast Du keinen Betriebsrat, den Du fragen kannst?
    Eh sorry, ich stehe auf der anderen Seite, mit dem Betriebsrat führe ich in der Regel nur Gespräche unter Zwang

  7. #7
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von Trent_R
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    20 /24 Tage (oder mehr, je nach Betriebsvereinbarung) sind vom AG zu gewähren. Der AN muss sie aber nicht zwingend nehmen.

  8. #8
    Cineast
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    Avatar von Sasquatch
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    Wenn es einfach gar keinen Urlaub gäbe, wäre das alles kein Problem nicht

    Wie dargelegt, schreibt § 7 BUrlG vor, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss.
    Im Folgenden geht es dann nur noch um Übertragbarkeit.

  9. #9
    Gastronomie-Mitarbeiter
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    Soweit ich mich an meinen letzten Wechsel erinnere, sollte dir die Personalabteilung ein Dokument über deine dir zustehenden und genommenen Urlaubstage erstellen können. Wollen neue Arbeitgeber normalerweise auch vorgelegt bekommen. Daraus müsste auch hervorgehen was du dir evtl. an Urlaubstagen hast ausbezahlen lassen. Zum Glück hat AG2 bei dir ja den selben Jahresurlaub wie AG1. Wende dich bitte nochmal an deine Personalabteilung, die müssen dir das mit der Übertragbarkeit erklären können. Ich würde mich an deren Aussage halten, da das die Fachabteilung ist.
    Geändert von bmz1000 (16.07.2015 um 10:08 Uhr)

  10. #10
    Flicken-Habicht Avatar von goemichel
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    Zitat Zitat von Sasquatch Beitrag anzeigen
    Wenn es einfach gar keinen Urlaub gäbe, wäre das alles kein Problem nicht
    Wie viel Probezeit hast du? 6 Monate? In denen du gar keinen Urlaub nehmen kannst/darfst? Dann hast auch so gar kein Problem.
    Zumindest für dieses Jahr.

    SCNR

  11. #11
    Cineast
    Threadstarter
    Avatar von Sasquatch
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    Ja so isses, mein Freund. Dafür geht's dann im März / April hoffentlich mal wieder ab nach Japanesien. Da war ich nu 2 Jahre nimmer.

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