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Thema: Fahne = Restalkohol?       

  1. #26
    Filmvorführer Avatar von John McClane
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    Ich schmeiß dir gleich das Gehirn an........

    Anstatt hier auf beleidigt zu machen, solltest du vielleicht einfach mal klar und deutlich schreiben was du willst. Das rafft doch keine Sau.
    Obendrein scheinst du ja die Entscheidung darüber zu haben. Findest du es nicht etwas befremdlich, dir hier Hilfe zu holen? Und dann noch mit deinen dürftigen Aussagen, wo jeder Zweite erst einmal nachfragen muss, wie und warum du das jetzt so meinst...

    Werd mal klar und dann bekommst du vielleicht auch vernünftige Antworten.
    Ich finde, es ist eine gute Idee, immer mit zwei vollen Tüten rumzulaufen.
    Denn wenn Dich dann jemand fragt: "Kannst Du mir mal zur Hand gehen?", kannst Du immer sagen: "Du, Tschuldigung, ich hab diese Tüten."

  2. #27
    Filmvorführer Avatar von John McClane
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    Die Scheiße nervt!!!!!!!!!!!!
    Ich finde, es ist eine gute Idee, immer mit zwei vollen Tüten rumzulaufen.
    Denn wenn Dich dann jemand fragt: "Kannst Du mir mal zur Hand gehen?", kannst Du immer sagen: "Du, Tschuldigung, ich hab diese Tüten."

  3. #28
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von baustelle100a
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    Leute, kommt wieder runter.

    @John
    Wenn Du Vorgesetzter wärst und ein Kollege wäre mit Alkholfahne unterwegs, was würdest Du tun?
    Fakt ist doch: Baut der Kollege Mist oder stürzt auch nur und verletzt sich selbst, hat man als Vorgesetzter ein Problem. Du bist für Deine Untergebenen verantwortlich, ob Du willst oder nicht...deshalb bist Du Vorgesetzter. Passiert was und es stellt sich raus, dass Alkohol (auch Restalkohol) im Spiel war, bist Du dran - da fragt dann nicht mal jemand, ob Du es nicht gemerkt hast. Du hättest es merken halt müssen, soweit offensichtliche Anzeichen für Alkoholgenuss vorhanden waren, die von anderen wargenommen werden konnten.
    Du hast als Boss eine Fürsorgepflicht, sogar gegen den Wilen des betroffenen kollegen. Nimmst Du die nicht war, haftest Du mit...leider. Das geht bis zur Mithaftung für den verursachten Schaden. Sogar der besoffene Kollege kann dich verklagen...kein Scherz, ist schon vorgekommen.

    Hier geht es nicht um Gutmensch oder Schlechtmensch, sondern um die Folgen und wer sie zu tragen hat.

    @Sasquatch
    Hier mal eine Abhandlung zu den Zusammenhängen zwischen Blutalkohohlgehalt und Atemalkoholgehalt incl zeitlicher Parallelen etc. . Ist ein bischen wissenschaftlich, aber sehr ausführlich.
    http://www.buetzer.info/fileadmin/pb...oholgehalt.pdf

    Gruss Kerstin

  4. #29
    Cineast
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    Avatar von Sasquatch
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    Geändert von Sasquatch (13.12.2012 um 19:08 Uhr)
    If do not operate properly, can not recover the normal operation easily!

  5. #30
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von korken
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    Die Ursprungsfrage war ja ob der Schluss zulässig ist ob eine Alkoholfahne auch zwangsläufig Alkohol im Blut bedeutet.
    Ich denke das kann man nicht allgemeingültig beantworten.
    Gerade jetzt zur Weihnachtszeit kann der Genuss von 1-2 Weinbrandbohnen ja schon eine Fahne zur Folge haben. Ebenso das von Fireball erwähnte Mundwasser.
    Du als Vorgesetzter hast da nur wenig Möglichkeiten es genau festzustellen, wenn nicht auch noch andere Ausfallerscheinungen auftreten.

    Bei uns ist es so geregelt, dass sollte der Verdacht bestehen, der Mitarbeiter zum Werksärtzlichen Dienst bzw. ausserhalb der Bürozeiten zu unserer Werksfeuerwehr geschickt wird.
    Dort kann er dann freiwillig seinen Atemalkohol messen lassen. Ob diese Möglichkeit bei euch besteht kann ich natürlich nicht sagen.
    Die Entscheidung ob der Verdacht besteht bleibt aber mir als Vorgesetztem überlassen.
    Auf jeden Fall bist du oft der Dumme, einerseits wegen evtl. falscher Verdächtigung oder weil du Mitarbeiter anschwärzt.
    Auf jeden Fall hast du wie von Kerstin erwähnt eine Fürsorgepflicht auch gegenüber den "nüchternen" Mitarbeitern.
    Evtl. kannst du andere Mitarbeiter ansprechen ob denen was aufgefallen ist oder besser noch den Mitarbeiter selber direkt ansprechen.
    Wenn du sein Vorgesetzter bist solltest du ihn ja auch einschätzen können.

    Du hast Betriebsräte angesprochen, wie stehen diese denn zu solchen Sachen?

  6. #31
    Cineast
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    Avatar von Sasquatch
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    Geändert von Sasquatch (13.12.2012 um 19:08 Uhr)
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  7. #32
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von korken
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    Zitat Zitat von Sasquatch Beitrag anzeigen
    Der Betriebsrat stützt uns grundsätzlich. Was uns aber nicht aus der Problematik an sich raushilft.
    Dann muss der BR aber auch eine Vereinbarung mit der Geschäftsleitung treffen wie ihr in solchen Fällen vorzugehen habt.
    Das hilft dir dann zwar leider nicht weiter bei der Entscheidung den Verdacht zu äußern.
    Wie ich bereits sagte
    Zitat Zitat von korken Beitrag anzeigen
    Auf jeden Fall bist du oft der Dumme, einerseits wegen evtl. falscher Verdächtigung oder weil du Mitarbeiter anschwärzt.

    Alkoholkranke Menschen sind auf jeden Fall sehr geschickt solche Sachen zu verbergen, auch wenn es hier nicht um Gewohnheitstrinker geht.

  8. #33
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von baustelle100a
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    Zitat Zitat von korken Beitrag anzeigen
    Die Ursprungsfrage war ja ob der Schluss zulässig ist ob eine Alkoholfahne auch zwangsläufig Alkohol im Blut bedeutet.
    Ich denke das kann man nicht allgemeingültig beantworten.
    Gerade jetzt zur Weihnachtszeit kann der Genuss von 1-2 Weinbrandbohnen ja schon eine Fahne zur Folge haben. Ebenso das von Fireball erwähnte Mundwasser.
    Deshalb gibt es die gerichtsfest vorgeschriebene Wartezeit von 10 Min zwischen Feststellung der "Fahne" und Durchführung der Alkohol-Puste-Konstrolle.
    Ist es nur Mindwasser, ergibt sich (auch ) durch den Korrekturwert im Messgerät ein 0,0. Ist es nur eine Weinbrandbohne, so ist der Wert ebenfalls( noch oder wieder ) 0,0.

    Die Messung ziehlt ja nicht auf den als Aerosol in der Mundhöhle vorhandenen Alkohol/Ethanol-Anteil ab, sondern auf das alkoholhaltige Verdauungsprodukt nach Konsum des Alkohols.

  9. #34
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von baustelle100a
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    @korken:
    Hast recht.
    Als Vorgesetzter bist du immer der Dumme...das steht in der unsichtbaren Stellenbeschreibung. Du hast die Verantwortung und Punkt. Wer nur den Chefposdten übernimmt wegen der Kohle und das ...hm...unsichtbare Kleingedruckte... nicht gelesen hat, erlebt ein böses Erwachen. Vorgesetzter sein heisst auch nicht, sich mit den Kollegen gutzustellen um Ruhe beim Job zu haben.
    Es kommt nur drauf an, wie man die Dinge händelt...aber gehändelt werden müssen sie immer. Ansonsten ist man fehl am Platz.

    Gruss Kerstin

  10. #35
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von korken
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    Zitat Zitat von baustelle100a Beitrag anzeigen
    Deshalb gibt es die gerichtsfest vorgeschriebene Wartezeit von 10 Min zwischen Feststellung der "Fahne" und Durchführung der Alkohol-Puste-Konstrolle.
    Ist es nur Mindwasser, ergibt sich (auch ) durch den Korrekturwert im Messgerät ein 0,0. Ist es nur eine Weinbrandbohne, so ist der Wert ebenfalls( noch oder wieder ) 0,0.

    Die Messung ziehlt ja nicht auf den als Aerosol in der Mundhöhle vorhandenen Alkohol/Ethanol-Anteil ab, sondern auf das alkoholhaltige Verdauungsprodukt nach Konsum des Alkohols.
    Ich hatte jetzt auch nicht angezweifelt das eine Atemalkoholmessung Rückschlüsse auf den Blutalkohol zulässt. Falls das so rüber kam, sorry.

    Es wird meiner Meinung nach nur nicht "objektiv" Möglich sein, ohne Messung zu der Sasquatch wie er ja schrieb den MA nicht zwingen kann, zu sagen "du hast eine Fahne, du hast Alkohol im Blut"
    Daher hatte ich ja nachgefragt wie der BR dazu steht und ob für solche Fälle eine Betriebsvereinbarung besteht.

  11. #36
    Kartenabreißer Avatar von kzuse
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    Wenn der Bereich in dem Sasquatch arbeitet tatsächlich so heikel ist (einerseits angesichts der Gefahren, die von alkoholisierten Mitarbeitern ausgehen können, andererseits von der Tragweite der Verantwortung der Vorgesetzten, z.B. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben o.ä.), dann frage ich mich allerdings, warum einfach nicht der Verdacht "offiziell" gemacht wird und der Mitarbeiter zu einem Gespräch geladen wird.

    Man kann ihn vielleicht nicht zwingen, aber wenn man das Problem anspricht und dokumentiert, dann hat man als Vorgesetzter doch nicht mehr das Problem, dass einem gesagt werden kann "Sie haben nichts unternommen". Dir sind ja selbst die Hände gebunden - bis etwas passiert eben (wie leider so oft in unserer bürokratischen Welt). Wenn er sich nicht freiwillig testen lässt. Was willst du denn tun?

    Und wenn es, wie gesagt, wirklich so heikel ist, dann sollte auch das Problem, dass man ihn anschwärzt und/oder sich evtl. mit den anderen Beschäftigten, deren Vorgesetzter man ist, schlechter stellt, das geringste sein. Denn du handelst dann ja korrekt, Punkt.

    ---

    Abgesehen davon finde ich die Formulierung "er kann aufrecht sprechen" aus Post #9 sprachlich sehr amüsant

    Schönes Wochenende allseits!
    Gruß kzuse
    "Die Zahl ist das Wesen der Dinge." (Pythagoras)




  12. #37
    Kartenabreißer Avatar von kzuse
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    Wenn der Bereich in dem Sasquatch arbeitet tatsächlich so heikel ist (einerseits angesichts der Gefahren, die von alkoholisierten Mitarbeitern ausgehen können, andererseits von der Tragweite der Verantwortung der Vorgesetzten, z.B. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben o.ä.), dann frage ich mich allerdings, warum einfach nicht der Verdacht "offiziell" gemacht wird und der Mitarbeiter zu einem Gespräch geladen wird.

    Man kann ihn vielleicht nicht zwingen, aber wenn man das Problem anspricht und dokumentiert, dann hat man als Vorgesetzter doch nicht mehr das Problem, dass einem gesagt werden kann "Sie haben nichts unternommen". Dir sind ja selbst die Hände gebunden - bis etwas passiert eben (wie leider so oft in unserer bürokratischen Welt). Wenn er sich nicht freiwillig testen lässt. Was willst du denn tun?

    Und wenn es, wie gesagt, wirklich so heikel ist, dann sollte auch das Problem, dass man ihn anschwärzt und/oder sich evtl. mit den anderen Beschäftigten, deren Vorgesetzter man ist, schlechter stellt, das geringste sein. Denn du handelst dann ja korrekt, Punkt.

    ---

    Abgesehen davon finde ich die Formulierung "er kann aufrecht sprechen" aus Post #9 sprachlich sehr amüsant

    Schönes Wochenende allseits!
    Gruß kzuse
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